Wohngemeinschaft mit neuer Partnerin

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Geronimo
Beiträge: 8
Registriert: 19.08.2006 14:27

Wohngemeinschaft mit neuer Partnerin

Beitrag von Geronimo »

Hallo, habe da ein paar Fragen...

Bin gerade mit meiner neuen Freundin (kennen uns seit 2 Monaten) in eine gemeinsame Wohnung eingezogen. Wir sind (soviel habe ich schon in Erfahrung gebracht) weder eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne einer eheähnlichen Gemeinschaft (keine der Voraussetzungen hierfür liegt vor) und auch keine Wirtschaftsgemeinschaft (da wir völlig getrennt wirtschaften). Demnach also nur ein Wohngemeinschaft. Nun werden wir dementsprechend auch zwei separate Anträge stellen, da wir ja zwei gesonderte BG sind. So weit so gut, doch einige Unklarheiten gibt es:

Was ist wichtig im Hinblick auf den Mietvertrag bzw. die Nachweise über Mietverhältnis und -kosten:
1.) Was, wenn der Mietvertrag von uns beiden unterschrieben ist (wird hier dann dennoch automatisch von einer BG oder Wirtschaftsgemeinschaftt ausgegangen?
2.) Was ist, wenn Mietvertrag von einem unterschrieben ist? Wie belegt derjenige dann den jeweiligen (hälftigen) Anteil der Mietkosten (im Mietvertrag steht ja die gesamte Miete)?
Wie erklärt also der Unterzeichner des Mietvertrags dem Amt, dass er die Miete nur hälftig zahlt (muss er hier im Antrag die andere Person benennen oder nur sagen, dass er die Hälfte zahle, da es sich um eine WG handelt)?
Im Übrigen: Muss/Sollte der Mietvertragsunterzeichner mit dem anderen Mitbewohner einen Untermietvertrag abschließen (denn dieser muss für seinen Antrag ja auch einen Beleg haben)?

Weitere Frage: Auf dem Antragsformular 1 für die Kosten der Unterkunft steht unter 5.): " Leben in der Wohnung / im Haus außer den bereits im Antrag aufgeführten Personen der Bedarfsgemeinschaft (Punkt II und III des Antrages) oder der Haushaltsgemeinschaft (Punkt III letzter Abschnitt) weitere Personen?

Welche Personen sind hier gemeint? Auch Mitglieder einer Wohngemeinschaft? Kreuze ich also Ja oder Nein an?

Danke für sachdienliche Infos
keine
Beiträge: 17
Registriert: 15.07.2006 14:54

Beitrag von keine »

Das gleiche hatte ich auch damals. Ich war da auch verwirrt wie ich das ausfüllen sollte. Mir wurde dann gesagt, einfach so ausfüllen, ohne den andern anzugeben, nirgends auf dem Antrag. Ihr füllt das also jeweils so aus, als wär der andere gar nicht da.

Bei den Kosten der Unterkunft schreibt ihr dann jeweils die Hälfte der Miete rein. Dabei ist eigentlich egal wer den unterschrieben hat. In meinem Fall ist nur mein Freund im Mietvertrag drin, da ich später erst zu ihm gezogen bin. Ich denke mal dass es dann auch egal ist, wenn beide unterschrieben ist.

Ihr solltet dann vielleicht noch zusätzlich jeder eine Erklärung dazu legen, dass ihr die Wohnung gemeinsam bewohnt und dass jeder seinen Anteil an der Miete in Höhe von... zahlt.

Ich musste damals noch zusätzlich so ein Formular ausfüllen zur Feststellung einer eheähnlichen Gemeinschaft. Weiß nicht ob das überall so ist ob der auch noch genauso aussieht.

Wichtig ist auf jeden Fall dass ihr den andern nicht im Antrag erwähnt. Einfach so ausfüllen als würdet ihr alleine leben.

Und lasst euch auf keinen Fall abwimmeln. Mir wurde damals verwehrt den Antrag anzunehmen. Ich wär meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, weil ich nicht alles ausgefüllt hab usw. Angeblich wär ich verpflichtet meinen Freund anzugeben, wodurch wir dann aber eheähnlich gewesen wären. Dann bin ich zur Teamchefin gegangen und plötzlich ging das. Mein Antrag wurde angenommen und sogar sofort bearbeitet und das Geld ausgezahlt.
Geronimo
Beiträge: 8
Registriert: 19.08.2006 14:27

Beitrag von Geronimo »

Klingt plausibel. Danke für die umfassende Antwort.
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