guten abend!
ich habe eine frage, stellvertretend für eine freundin und hoffe mir bzw. ihr kann hier ein rat gegeben werden..
zu ihr: sie ist 21, wohnt seit ca 1,5 jahren in einer eigenen wohnung (bzw. wg wo die beiden anderen mitglieder volles hartz iv + 1-euro-job haben/bekommen). sie bezieht auch hartz iv (den grundbetrag meines wissens nach). zudem hat sie jetzt im august eine schulische ausbildung begonnen und dort wurde ihr bafög in höhe von 192 euro "zugestanden". hartz iv wurde natürlich, wie soll es anders sein, gekürzt.
letzte woche kam nun ein brief der arge, mit der frage, ob sie noch kindergeld bekommt bzw bezieht. das hat sie aber bereits beim antrag angegeben.
ist es möglich dass ihr nun das geld abgezogen wird? also von der hartz iv zahlung?
das problem ist folgendes. das schulgeld beträgt 150 euro. sehr viel und wenn nun jene 15x euro kindergeld abgezogen werden würden vom hartz iv, dann könnte sie sich die ausbildung nicht mehr leisten..
natürlich ist es der arge egal (o-ton wie auch bei mir "dann müssen sie sich eine stelle suchen die nichts oder weniger kostet" << was im osten in der branche soziales ja auch sehr einfach ist und alles..).
so also meine bitte an jemanden, der sich auskennt:
gibt es "urteile" oder andere sachen die belegen, dass das kindergeld nicht abgezogen werden darf? oder gibt es andere möglichkeiten es der arge mitzuteilen?
ich finde es darf nicht sein, dass jemand der auch etwas tut (ausbildung) schon fast "schikaniert" wird, während andere, die wirklich auf der faulen haut liegen, das geld in ihren allerwertesten geschoben bekommen!
sorry für den letzten absatz, aber das musste raus. ich bedanke mich nochmal für hilfe und ratschläge!
problem mit hartz iv
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