hallo ihr lieben ich habe da mal eine frage ein freund von mir hat sich von seiner freundin getrennt und hat sich jetzt ne neue wohnung gesucht nun wollte ich mal fragen ob ihm erstausstattungsgeld zusteht
er hat noch nie das geld beantragt seine freundin aber . aber das auch schpon bevor die zusammengezogen waren
die beim arbeitsamt haben gesagt es steht ihm nicvh zu aber er hat ja gar nichts in der neuen wohnung denn nicht mal bett kühlschrank oder einen normalen schrank
kann mir da einer weiter helfen
danke schon mal im vorraus
achso und dann wollt ich noch mal wissen ob die arge eine kaution übernimmt
gruß cat21
erstausatattungsgeld steht mir das zu
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo cat21
Wenn der Freund seine erste eigene Wohnung bezieht (nach Auszug aus dem Elternhaus) kann er Erstausstattung beantragen. Wenn er schonmal eine eigene Wohnung hatte sehe ich wenig Chancen.
Kaution wird auf Antrag übernommen als zinsloses Darlehen.
Gruß
Wenn der Freund seine erste eigene Wohnung bezieht (nach Auszug aus dem Elternhaus) kann er Erstausstattung beantragen. Wenn er schonmal eine eigene Wohnung hatte sehe ich wenig Chancen.
Kaution wird auf Antrag übernommen als zinsloses Darlehen.
Gruß
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Ich denke schon, das da was möglich wäre, lies doch mal hier nach:
http://www.erwerbslos.de/images/stories ... hilfen.pdf
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