anstatt erbschaft eine Schenkung (Haus) wie geht es weiter

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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ZIMMERMANN
Beiträge: 1
Registriert: 01.09.2006 21:58

anstatt erbschaft eine Schenkung (Haus) wie geht es weiter

Beitrag von ZIMMERMANN »

ich habe von meiner mutter eine Schenkungsurkunde erhalten und mir wurde mein Elternhaus überschrieben. wie muss ich nun vorgehen. ich bin nun im Grundbuchamt als hauseigentümer eingetragen - was kommt nun auf mich zu ?
dankr für eure antworten
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Wohnen Sie selber in dem Haus?
Wenn nein, haben sich Ihre Eltern lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen?

Ansonsten ist auch zu bedenken, dass Schenkungen innerhalb von 10 Jahren rückgängig gemacht werden können, wenn die Eltern z.B. aufgrund von Pflegebedürftigkeit in ein Heim kommen und die Kosten von ihnen nicht mehr getragen werden können.

Googeln hat mich zum Thema AlgII nicht optimistischer gemacht.

phlignosie.net
Eigentumsübertragung durch Schenkung oder Erbe
Beziehen Sie zum Zeitpunkt der Schenkung oder des Erbes ALG II, wird das zu übertragene Eigentum/Vermögen als Einkommen bewertet und ab der o. g. Freigrenzen angerechnet. Die Bewertungskriterien orientieren sich nach Kaufpreistabellen der ARGE auf Basis des Grundbuchamtes.
MichaelW
Beiträge: 111
Registriert: 12.04.2006 22:33
Wohnort: Extertal

Beitrag von MichaelW »

Erst schenken, dann informieren?
Falsche Reihenfolge!
Richtig: Erst gründlich (!) informieren.
Dann handeln.
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Hallo. bin mir nicht sicher ob nicht auch der Niesbrauch eine Rolle spielt. Hat Deine Mutter den lebenslangen Niesbrauch der Wohnung und übernimmt die Ausgaben und die Einnahmen, sodaß Du keinerlei Vor oder Nachteile-keinen Nutzen, keine Miete einbeziehst? Vielleicht könnte es dann anders aussehen. Deine Mutter könnte ja die Wohnung in 2 Monaten verkaufen wollen, da hat doch dann die Arge nichts mitzureden. Auch frag ich mich, was sie Dir dann anrechnen wollen, wenn Du keine Mieteinnahmen hast. Aber ich weiß es auch nicht genau, besser Du fragst bei einem Anwalt nach. Gruß buxi
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