Freibetrag...was bedeutet das denn nun?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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sportbluegreen
Beiträge: 5
Registriert: 27.08.2006 16:44

Freibetrag...was bedeutet das denn nun?

Beitrag von sportbluegreen »

Hallo, ichmuss nochmals fragen.

Ich Harzt 4, mein Sohn 16 beginnt Lehre mit Entgeld. Netto: 357 €(Brutto 460€etwa)Ausgaben: 50€ Versicherung, 120 € Fahrkosten. Rest 180€ die ihm im Monat bleiben. Nun werden mir aber 150€ von meinem ALG 2 abgezogen, weil mein Sohn Einkommen hat.Das wäre der bedarf, den er braucht und für was er selber aufkommen muss. Also bleiben ihm 30€. Wo ist da der Freibetrag?? Ich dachte so in etwa 130€ hat er FReibetrag. Heist nicht freibetrag, das man dies FRei hat( ohne Pflichtausgaben? Oder verstehe ich da was falsch?

WEr kann helfen??
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D_C
Beiträge: 543
Registriert: 23.02.2006 16:37
Wohnort: Eitorf

Beitrag von D_C »

Hallo sportbluegreen,

das mit dem Freibetrag von 100 Euro ist schon richtig, aber dass dein Sohn Versicherung (was für eine?) und Fahrtkosten hast, ist sein/euer Problem.
Zumindest sieht das Amt das so...
Vielleicht fragst du mal bei der Arge nach, ob dein Sohn einen Antrag auf Mobilitätshilfe stellen kann. Ich bin aber nicht sicher ob auch Auzubis das machen können.

Gruß
DC
Gast

Beitrag von Gast »

Auf zum Fachanwalt für Sozialrecht.

Hier ist mal wieder der Amtsschimmel am wiehern.

Widerspruch und Klage. Mein Tipp.
sportbluegreen
Beiträge: 5
Registriert: 27.08.2006 16:44

Beitrag von sportbluegreen »

Also heisst Freibetrag zur"freien " verfügung?? Also darf doch die Fahrkosten garnicht abgezogen werden?
Ich werde vorsorglich inen Antrag stellen und mich mit Widerspruch und Anwalt weiterunterstützen lassen

Versicherung Berufsunfähigkeit und Lebensversicherung
Fahrkosten: Zur BErufsschule Mit azubiausweis 114 Euro pro Monat + Weg zur Arbeit
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