frage, eigene wohnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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feuerzahn
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frage, eigene wohnung

Beitrag von feuerzahn »

hi ab 1.10 gehe ich zur bundeswehr also habe mich verpflichtet für 12 jahre bekomme die ersten 3 monate ca. 30€ netto und danach ca. 1500€ netto. nun ist meine mutter bei der ich lebe alg2 empfängerin leider zurzeit und ich sehe nicht ein in irgendeiner art und weise für sie aufzukommen (ich lebe mit meiner mum in einem haushalt). wenn ich bei der bundeswehr bin bin ich eh so gut wie nie zuhause. nun hat mir meine oma vorgeschlagen (wohnt im selben haus aber eine andere wohnung und sie ist die hausbesitzerin) bei ihr ein zimmer zu beziehen und ihre dusche bzw ihr bad mit zu benutzen wenn ich mal zuhause bin also würde dann nichtmehr bei meiner mutter leben. meine oma möchte für das kleine zimemr was ich beziehe 70€ und für nebenkosten 30€ im monat (ich bin ja sowieso kaum zuhause) meine frage nun ist das möglich? kann ich das auch machen wenn ich nur die 300€ verdiene die ersten monate ( ich möchte ja keine zuschüsse vom staat sondern lebe halt nur von den 300€ besoldung)? muß ich das der bundeswehr melden denn ich bleibe ja im selben haus wohnen also die anschrift bleibt die selbe? wie soll ich vorgehen? ich würde mich über antworten sehr freuen, mfg
feuerzahn
Beiträge: 26
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Beitrag von feuerzahn »

sorry ganz oben is ein tippfehler bekomm die ersten 3 monate 300€ netto
feuerzahn
Beiträge: 26
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Beitrag von feuerzahn »

hat denn keiner eine antwort?
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo feuerzahn
Schwierige Frage aber ich versuch´s mal:
Ab 1.10. wohnst Du bei Deiner Oma als Untermieter, die muß die Mieteinnahmen natürlich als Einnahmen versteuern beim Finanzamt.
Deine Heimatdresse die Du dann bei der Bundeswehr angibst ist die von Deiner Oma.
Bei Wehrpflichtigen wird die Miete von der Unterhaltssicherungsbehörde weitergezahlt soweit ich weiß, wie das bei Zeitsoldaten ist-keine Ahnung.
Schau mal auf die Internetseite der Bundeswehr, da findest Du sicher ausführliche Informationen.
Gruß
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
feuerzahn
Beiträge: 26
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Beitrag von feuerzahn »

hi, die heimatadresse die ich zurzeit angebe is die meine mutter und die stimmt zu 100% mit der heimatadresse meiner oma überein, muß ich das der bundeswehr trotzdem melden?
ich bekomme keinen zuschuss für die wohnung da ich den restbetrage also kapp 300€-1500€ anch den 3 monaten als einmalzahlung bekomme is quasi ne probezeit. meine oma möchte damit kein geld verdienen möchte nur auf 0kommen mit mich als untermieter deswegen sollte das auch kein problem sein, ist die höhe der meite angebracht zi, ca 10quadratmeter? + mitnutzung küche bad. ?
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo feuerzahn
Wenn es keinen Zuschuß zur Miete gibt dürfte das mit der Adresse egal sein.
Aber versteuern muß Deine Oma die Mieteinnahmen trotzdem wenn ihr einen Mietvertrag macht falls irgendwann mal Beihilfen beantragt werden und ein Mietvertrag vorgelegt werden muß.
Der einfachere Weg ist wohl, Du gibst Deiner Oma das Geld so weil Du ein lieber Enkel bist und hin und wieder bei ihr übernachtest. :wink:
100€ finde ich ok, das dürfte die Kosten beim Mehrverbrauch Wasser, Heizung usw. decken.
Gruß
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feuerzahn
Beiträge: 26
Registriert: 16.05.2006 18:34

Beitrag von feuerzahn »

ja wichtig ist nur das ich nichtmehr mit meiner mutter in einer "bedarfsgemeinschaft" gemeldet bin sonst bekommt meine mutter ja keine unterstützung mehr,.. und wie gesagt ich bin nicht gewillt das leben meiner mutter zu finanzieren.
submarin
Beiträge: 489
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Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Du bist, wenn du 1500,-€ verdienst, m.E. kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mehr, da du (s. Absatz 4) genug Einkommen hast, um dich selber zu versorgen. Dafür spielt es auch keine Rolle, dass Ihr bisher eine Bedarfsgemeinschaft wart.

Es kann sein, dass die ArGe eine Unterstützung vermutet, weil Ihr in einer Haushaltsgemeinschaft lebt. Aber an der Stelle kann deine Mutter ein Kreuz bei Nein im Antrag machen.

SGBII
(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören

1.
die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,

2.
die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,

3.
als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen

a)
der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,

b)
der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,

c)
eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,

4.
die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts NICHT aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.
feuerzahn
Beiträge: 26
Registriert: 16.05.2006 18:34

Beitrag von feuerzahn »

das heißt dann soviel das ich eh nix übernehmen müsste?..dazu kommt ja das ich max. am wochenende mal zuhause wäre unter der woche schlafe ich sowieso is der kaserne und am wochenende bin ich zu 50% auch nicht "zuhause"ich muß aber laut bundeswehr trotzdem mein erstwohnsitz im bisherigen zuhause lassen und den 2 wohnsitzin der kaserne anmelden
feuerzahn
Beiträge: 26
Registriert: 16.05.2006 18:34

Beitrag von feuerzahn »

.......?
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

@feuerzahn
das heißt dann soviel das ich eh nix übernehmen müsste?..

JA, so steht es im Gesetz.
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