Arbeitsaufnahme am 04.09. Leistungen sofort eingestellt
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Arbeitsaufnahme am 04.09. Leistungen sofort eingestellt
Hallo
Am 04.09. fange ich an zu arbeiten, habe am 24.08. den Arbeitsvertrag bekommen und war am selben Tag beim Arbeitsamt bei meiner Sachbearbeiterin um ihr das zu melden. Sie sagte mir dass ich im September noch normal meine Leistungen bekomme und wenn ich im Oktober meine Gehaltsabrechnung bekomme soll ich die abgeben. Das Geld würde erst eingstellt werden, wenn das alles geklärt wär und gegebenenfalls was zurück gefordert wird. Also machte ich mir erst mal keine Sorgen sondern freute mich dass ich endlich nen Job hab.
Heute bekam ich ein Schreiben mit dem Datum vom 25.09. (also einen Tag später als ich dort war) dass mich geschockt hat.
Inhalt:
Sehr geehrte Frau XXX,
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können Sie nur erhalten, wenn Sie hilfebedürftig sind. Bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit sind als Einkommen alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu überprüfen und nach den Bestimmungen des § 11 SGB II zu berücksichtigen.
Sie erhalten ab 01.09.2006 Erwerbseinkommen.
Da dieses Einkommen Einfluss auf die Höhe der Leistungsgewährung hat und diese sogar wegfallen kann, habe ich bis zur endgültigen Klärung Ihre Leistung vorläufig eingestellt.
Bitte legen Sie unverzüglich Unterlagen/Nachweise entsprechend dern Angaben im Zusatzblatt 2.1 über das erzielte Einkommen (z.B. Bewilligungs-bzw. Zahlungsbescheid) vor. Erst dann kann geprüft werden, ob die Voraussetzungen zum Bezug der Leistungen noch vorliegen bz.w. vorgelegen haben.
Anlage
Antwortschreiben
Zusatzzblatt 2.1 (Einkommenserklärung/Selbsteinschätzung)
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
....
Habe dann sofort meine Sachbearbeiterin angerufen, die dann auch gleich bereit war, die Sache mit der Leistungsabteilung zu klären. Einige Minuten später hat sie mich zurück gerufen und gesagt, die Leistung wär eigentlich unterwegs, das hätte sich damit überschnitten. Aber als ich ihr gesagt hab, dass in dem Schreiben drin stand, dass die Leistung eingestellt wäre, war sie da auch nicht mehr so sicher. Sie gab mir dann eine Nummer für einen Sachbearbeiter aus der Leistungsabteilung. Die Frau die dieses Schreiben verfasst hat, wär in Urlaub und der Herr wär die Vertretung, allerdings erst morgen wieder zu erreichen.
Jetzt gehts mir natürlich total mies. Bin ganz aufgeregt, weil ich das nicht sofort klären kann. Ich hab noch 5 Euro in der Tasche und ich hab fest damit gerechnet am Donnerstag mein Geld zu erhalten.
Ich weiß nicht wie sich diese Dame von der Leistungsabteilung das vorgestellt hat. Da meldet man dass man nen Job hat und anstatt einem den Einstieg zu erleichtern werden einem noch Steine in den Weg gelegt. Dieses Schreiben klingt für mich auch sehr unfreundlich. Zum einen sind da auch Fehler drin. Ich fange nicht am 01.09. sondern erst am 04.09 an. Zum anderen erhalte ich zu dem Datum auch keinerlei Erwerbseinkommen, sondern gehe erst mal einer Erwerbsarbeit nach, die wie es üblich ist erst nach Ablauf des Monats vergütet wird. Wie kann die sich erdreisten zu behaupten, ich würde schon Geld erhalten, sobald ich anfagen zu arbeite?
Dann die Forderung unverzüglich Nachweise zu erbringen. Wie soll das gehn? Ich hab ja nicht mal angefangen, wie soll ich da eine Gehaltsabrechnung bekommen? Ich bin so fertig, dass ich heulen könnte. Dabei hab ich mich so gefreut endlich einen Job zu bekommen und dann das.
Als ich letzte Woche dort war hab ich auch gleich noch einen Antrag ausgefüllt, für die einmalige Übernahme von Fahrkosten im September. Das hat man natürlich ignoriert. Aber sofort einen Tag später mir so einen böesn Brief geschickt. Da wird man noch bestraft wenn man nen Job bekommen hat.
Was kann ich jetzt tun, wenn man mir morgen sagt, dass das Geld doch nicht unterwegs ist. Wie gesagt ich hab nur noch 5 Euro in der Tasche. Es war am Ende dieses Monats sehr knapp gewesen und ich bin dringend auf die Leistung angewiesen. Kann ja schlecht meinen Arbeitgeber schon um Vorschuss bitten, bevor ich angefangen hab. Außerdem steht mir doch eh noch für 3 Tage Leistung zu da ich erst am 04.09. anfange.
Wie ist das eigentlich. Wenn ich jetzt für den Monat September noch Leistungen bekommen sollte, können die dann später was zurück verlangen? Denn das Geld das ich für September im Oktober bekomme, brauche ich doch um im Oktober davon zu leben. Soviel verdien ich ja gar nicht, dass mir da noch genug übrig bleiben würde. Hab hier auch mal was von einem Zuflussprinzig gelesen. Dass die Leistung bis zu dem Monat gezahlt wird, bis das erste Gehalt da ist. Wenn ich also im Oktober erst Gehalt bekomme, müsste ich doch im September noch was bekommen, wovon ich nichts zurück zahlen muss. Wie genau sieht da die Rechtslage aus und was kann ich tun um zu meinem Recht zu kommen?
Aber am wichtigsten ist mir jetzt erst einmal, dass meine Leistung nicht sofort eingestellt wird. Wie kann ich mich erfolgreich und am schnellsten dagegen wehren?
Am 04.09. fange ich an zu arbeiten, habe am 24.08. den Arbeitsvertrag bekommen und war am selben Tag beim Arbeitsamt bei meiner Sachbearbeiterin um ihr das zu melden. Sie sagte mir dass ich im September noch normal meine Leistungen bekomme und wenn ich im Oktober meine Gehaltsabrechnung bekomme soll ich die abgeben. Das Geld würde erst eingstellt werden, wenn das alles geklärt wär und gegebenenfalls was zurück gefordert wird. Also machte ich mir erst mal keine Sorgen sondern freute mich dass ich endlich nen Job hab.
Heute bekam ich ein Schreiben mit dem Datum vom 25.09. (also einen Tag später als ich dort war) dass mich geschockt hat.
Inhalt:
Sehr geehrte Frau XXX,
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können Sie nur erhalten, wenn Sie hilfebedürftig sind. Bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit sind als Einkommen alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu überprüfen und nach den Bestimmungen des § 11 SGB II zu berücksichtigen.
Sie erhalten ab 01.09.2006 Erwerbseinkommen.
Da dieses Einkommen Einfluss auf die Höhe der Leistungsgewährung hat und diese sogar wegfallen kann, habe ich bis zur endgültigen Klärung Ihre Leistung vorläufig eingestellt.
Bitte legen Sie unverzüglich Unterlagen/Nachweise entsprechend dern Angaben im Zusatzblatt 2.1 über das erzielte Einkommen (z.B. Bewilligungs-bzw. Zahlungsbescheid) vor. Erst dann kann geprüft werden, ob die Voraussetzungen zum Bezug der Leistungen noch vorliegen bz.w. vorgelegen haben.
Anlage
Antwortschreiben
Zusatzzblatt 2.1 (Einkommenserklärung/Selbsteinschätzung)
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
....
Habe dann sofort meine Sachbearbeiterin angerufen, die dann auch gleich bereit war, die Sache mit der Leistungsabteilung zu klären. Einige Minuten später hat sie mich zurück gerufen und gesagt, die Leistung wär eigentlich unterwegs, das hätte sich damit überschnitten. Aber als ich ihr gesagt hab, dass in dem Schreiben drin stand, dass die Leistung eingestellt wäre, war sie da auch nicht mehr so sicher. Sie gab mir dann eine Nummer für einen Sachbearbeiter aus der Leistungsabteilung. Die Frau die dieses Schreiben verfasst hat, wär in Urlaub und der Herr wär die Vertretung, allerdings erst morgen wieder zu erreichen.
Jetzt gehts mir natürlich total mies. Bin ganz aufgeregt, weil ich das nicht sofort klären kann. Ich hab noch 5 Euro in der Tasche und ich hab fest damit gerechnet am Donnerstag mein Geld zu erhalten.
Ich weiß nicht wie sich diese Dame von der Leistungsabteilung das vorgestellt hat. Da meldet man dass man nen Job hat und anstatt einem den Einstieg zu erleichtern werden einem noch Steine in den Weg gelegt. Dieses Schreiben klingt für mich auch sehr unfreundlich. Zum einen sind da auch Fehler drin. Ich fange nicht am 01.09. sondern erst am 04.09 an. Zum anderen erhalte ich zu dem Datum auch keinerlei Erwerbseinkommen, sondern gehe erst mal einer Erwerbsarbeit nach, die wie es üblich ist erst nach Ablauf des Monats vergütet wird. Wie kann die sich erdreisten zu behaupten, ich würde schon Geld erhalten, sobald ich anfagen zu arbeite?
Dann die Forderung unverzüglich Nachweise zu erbringen. Wie soll das gehn? Ich hab ja nicht mal angefangen, wie soll ich da eine Gehaltsabrechnung bekommen? Ich bin so fertig, dass ich heulen könnte. Dabei hab ich mich so gefreut endlich einen Job zu bekommen und dann das.
Als ich letzte Woche dort war hab ich auch gleich noch einen Antrag ausgefüllt, für die einmalige Übernahme von Fahrkosten im September. Das hat man natürlich ignoriert. Aber sofort einen Tag später mir so einen böesn Brief geschickt. Da wird man noch bestraft wenn man nen Job bekommen hat.
Was kann ich jetzt tun, wenn man mir morgen sagt, dass das Geld doch nicht unterwegs ist. Wie gesagt ich hab nur noch 5 Euro in der Tasche. Es war am Ende dieses Monats sehr knapp gewesen und ich bin dringend auf die Leistung angewiesen. Kann ja schlecht meinen Arbeitgeber schon um Vorschuss bitten, bevor ich angefangen hab. Außerdem steht mir doch eh noch für 3 Tage Leistung zu da ich erst am 04.09. anfange.
Wie ist das eigentlich. Wenn ich jetzt für den Monat September noch Leistungen bekommen sollte, können die dann später was zurück verlangen? Denn das Geld das ich für September im Oktober bekomme, brauche ich doch um im Oktober davon zu leben. Soviel verdien ich ja gar nicht, dass mir da noch genug übrig bleiben würde. Hab hier auch mal was von einem Zuflussprinzig gelesen. Dass die Leistung bis zu dem Monat gezahlt wird, bis das erste Gehalt da ist. Wenn ich also im Oktober erst Gehalt bekomme, müsste ich doch im September noch was bekommen, wovon ich nichts zurück zahlen muss. Wie genau sieht da die Rechtslage aus und was kann ich tun um zu meinem Recht zu kommen?
Aber am wichtigsten ist mir jetzt erst einmal, dass meine Leistung nicht sofort eingestellt wird. Wie kann ich mich erfolgreich und am schnellsten dagegen wehren?
Sorry will ja nicht drängen, aber kann mir denn keiner einen Tip geben wie ich vorgehn muss wenn man mir tatsächlich die Leistungen eingestellt hat?
Mir rennt die Zeit davon und ich bin wirklich auf das Geld angewiesen. Mach mir grosse Sorgen, wie es dann weiter gehn soll. Kann ja schliesslich nicht einen Monat lang von nix leben.
Mir rennt die Zeit davon und ich bin wirklich auf das Geld angewiesen. Mach mir grosse Sorgen, wie es dann weiter gehn soll. Kann ja schliesslich nicht einen Monat lang von nix leben.
Hallo Keine,
du hast ja noch ein paar Tage Zeit, also das Blatt ausfüllen
Geh mit dem Blatt zu deiner Sachbearbeiterin und lass dich nicht abwimmeln. Meines Wissens nach, kann man im Computer sehen, ob deine Leistung für September bewilligt wurde und wenn nicht, das veranlassen.
Für gewöhnlich wird im ersten Monat bei Arbeitsaufnahme Alg2 gezahlt, die Selbsteinschätzung dient dem Zweck, dass die sehen wie viel du in etwa verdienen wirst, weil das dann rückwirkend angerechnet wird.
Fahrtgeld bekommst du erst im Nachhinein erstattet.
Gruß
DC
PS: und herzlichen Glückwunsch zur gefundenen Stelle! Jetzt nur nicht aufgeben
du hast ja noch ein paar Tage Zeit, also das Blatt ausfüllen
und am besten persönlich vorbei bringen.Zusatzzblatt 2.1 (Einkommenserklärung/Selbsteinschätzung)
Geh mit dem Blatt zu deiner Sachbearbeiterin und lass dich nicht abwimmeln. Meines Wissens nach, kann man im Computer sehen, ob deine Leistung für September bewilligt wurde und wenn nicht, das veranlassen.
Für gewöhnlich wird im ersten Monat bei Arbeitsaufnahme Alg2 gezahlt, die Selbsteinschätzung dient dem Zweck, dass die sehen wie viel du in etwa verdienen wirst, weil das dann rückwirkend angerechnet wird.
Fahrtgeld bekommst du erst im Nachhinein erstattet.
Gruß
DC
PS: und herzlichen Glückwunsch zur gefundenen Stelle! Jetzt nur nicht aufgeben
Hallo keine
Lohn und Gehalt werden im Nachhinein gezahlt, Alg2 gibt es zu Beginn eines Monats.
Laß Dich nicht verunsichern, im September braucht ihr Alg2 und das steht euch zu weil der erste Lohn sicher erst im Oktober kommt.
Du erhältst erst ab 1.10. Erwerbseinkommen und nicht schon ab 1.9.
Der Absender des Briefes der Dich in Angst und Schrecken versetzt irrt da (ich persönlich würde sagen der hat einen V....(Tier mit Federn)).
Ruf gleich Morgen früh nochmal da an und frag was das soll.
Bleib auch wegen der Fahrtkosten am Ball, Mobilitätshilfe nennt sich das und ist eine Kann Leistung. Wie soll man die Fahrtkosten zur Arbeit sonst aufbringen.
Jetzt mach Dir mal kein Kopp, versuch ruhig zu schlafen damit Du morgen die nötige Power hast.
Mein Sohn hat übrigens heute auch einen Arbeitsvertrag unterschrieben, fängt am 4.9. an und ist auch heilfroh darüber.
Da war keine Rede von sofortiger Leistungseinstellung als er das seinem Sachbearbeiter mitteilen konnte.
Gruß
Lohn und Gehalt werden im Nachhinein gezahlt, Alg2 gibt es zu Beginn eines Monats.
Laß Dich nicht verunsichern, im September braucht ihr Alg2 und das steht euch zu weil der erste Lohn sicher erst im Oktober kommt.
Du erhältst erst ab 1.10. Erwerbseinkommen und nicht schon ab 1.9.
Der Absender des Briefes der Dich in Angst und Schrecken versetzt irrt da (ich persönlich würde sagen der hat einen V....(Tier mit Federn)).
Ruf gleich Morgen früh nochmal da an und frag was das soll.
Bleib auch wegen der Fahrtkosten am Ball, Mobilitätshilfe nennt sich das und ist eine Kann Leistung. Wie soll man die Fahrtkosten zur Arbeit sonst aufbringen.
Jetzt mach Dir mal kein Kopp, versuch ruhig zu schlafen damit Du morgen die nötige Power hast.
Mein Sohn hat übrigens heute auch einen Arbeitsvertrag unterschrieben, fängt am 4.9. an und ist auch heilfroh darüber.
Da war keine Rede von sofortiger Leistungseinstellung als er das seinem Sachbearbeiter mitteilen konnte.
Gruß

Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Danke für eure Hilfe. Werde morgen früh gleich den Herrn von der Leistungsabteilung anrufen. Nur was ist wenn der mir sagt, dass ich nix mehr kriege? Welcher Weg ist da am effektivsten und am schnellsten um mein Geld zu erhalten? Widerspruch? Anwalt? Gericht?
Zunächst einmmal werd ich versuchen mich mit der Abteilungsleiterin in Verbindung zu setzen, damit hatte ich schon mal Erfolg. Hatte damals schon bei der Antragstellung Ärger mit einer Sachbearbeiterin aus der Leistungsabteilung und bei der Abteilungsleiterin hat sich dann alles geklärt. Dies wär dann mein nächster Weg, nur danach weiß ich dann erst mal nicht weiter.
Sorry für die Panikmache, da ich ja noch nicht weiß was dabei raus kommt. Aber ich hab solche Angst dass alles negativ wird, dass ich mir schon im Voraus Gedanken mache, was ich danach tue, wenn ich keinen Erfolg hab.
@Melinde
So wie deinem Sohn erging es mir auch, als ich es da gemeldet hatte. Meine Sachberarbeiterin von der Beratung ist eine sehr nette und hat sich immer viel Mühe gegeben mir zu helfen. Sagte mir dass ich mir keine Sorgen machen solle, dass die Leistung vorerst nicht eingestellt wird usw. Nur leider hat sie mit der Leistungsabteilung nichts zu tun. Die andere Dame hat das einfach mal so gemacht.
@D_C
Mit diesem Blatt kann ich leider nichts anfangen. Das sieht mir so danach aus dass man da angibt, dass man aktuell Einkommen hat und das hab ich ja nicht. Da kann ich nur ein Kreuzchen machen, aber nirgends ein Datum einsetzen.
Diese ganze Vorgensweise hat mich echt geschockt. Kenn das so dass man irgendwann einen Aufhebungsbescheid bekommt. Aber so wie das im Brief stand sieht das ja fast wie eine Sperre aus, als hätt ich was verschwiegen oder so, klingt irgendwie so (... habe ich bis zur endgültigen Klärung Ihre Leistung vorläufig eingestellt.)
Zunächst einmmal werd ich versuchen mich mit der Abteilungsleiterin in Verbindung zu setzen, damit hatte ich schon mal Erfolg. Hatte damals schon bei der Antragstellung Ärger mit einer Sachbearbeiterin aus der Leistungsabteilung und bei der Abteilungsleiterin hat sich dann alles geklärt. Dies wär dann mein nächster Weg, nur danach weiß ich dann erst mal nicht weiter.
Sorry für die Panikmache, da ich ja noch nicht weiß was dabei raus kommt. Aber ich hab solche Angst dass alles negativ wird, dass ich mir schon im Voraus Gedanken mache, was ich danach tue, wenn ich keinen Erfolg hab.
@Melinde
So wie deinem Sohn erging es mir auch, als ich es da gemeldet hatte. Meine Sachberarbeiterin von der Beratung ist eine sehr nette und hat sich immer viel Mühe gegeben mir zu helfen. Sagte mir dass ich mir keine Sorgen machen solle, dass die Leistung vorerst nicht eingestellt wird usw. Nur leider hat sie mit der Leistungsabteilung nichts zu tun. Die andere Dame hat das einfach mal so gemacht.
@D_C
Mit diesem Blatt kann ich leider nichts anfangen. Das sieht mir so danach aus dass man da angibt, dass man aktuell Einkommen hat und das hab ich ja nicht. Da kann ich nur ein Kreuzchen machen, aber nirgends ein Datum einsetzen.
Diese ganze Vorgensweise hat mich echt geschockt. Kenn das so dass man irgendwann einen Aufhebungsbescheid bekommt. Aber so wie das im Brief stand sieht das ja fast wie eine Sperre aus, als hätt ich was verschwiegen oder so, klingt irgendwie so (... habe ich bis zur endgültigen Klärung Ihre Leistung vorläufig eingestellt.)
1. Kennen Sie das Zuflussprinzip? Wenn Erwerbseinkommen erst ab Oktober zu erwarten ist, d.h. die Zahlung für September erfolgt Anfang Okotber, DANN und nur dann, darf die ArGe das Einkommen nicht für September anrechnen, kommt das Einkommen im September, müssen Sie es zurückzahlen, fragen Sie doch mal Ihren Chef, wann Sie das Gehalt zu erwarten haben.
Erfolgt die Gehaltszahlung im September, kann darlehensweise AlgII weitergezahlt werden. Leider weiss ich nicht, ob die das zahlen müssen.
2. Sollte die ArGe für September nicht mehr zahlen, auch wenn kein EInkommen IM September gezahlt wird, sofort das schriftlich geben lassen. Widerspruch einlegen und zeitgleich einstweilige Anordnung auf Zahlung des AlgII beim Sozialgericht beantragen. Sobald Sie die Ablehnung der Zahlung für September schriftlich haben, können Sie auch einen Rechtsberatungsschein beim Amtsgericht beantragen und einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen, Adressen unter tacheles.ev.
Erfolgt die Gehaltszahlung im September, kann darlehensweise AlgII weitergezahlt werden. Leider weiss ich nicht, ob die das zahlen müssen.
2. Sollte die ArGe für September nicht mehr zahlen, auch wenn kein EInkommen IM September gezahlt wird, sofort das schriftlich geben lassen. Widerspruch einlegen und zeitgleich einstweilige Anordnung auf Zahlung des AlgII beim Sozialgericht beantragen. Sobald Sie die Ablehnung der Zahlung für September schriftlich haben, können Sie auch einen Rechtsberatungsschein beim Amtsgericht beantragen und einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen, Adressen unter tacheles.ev.
Hab das jetzt telefonisch klären können mit dem Herrn von der Leistungsabteilung. Er hat mir versichert dass das Geld zur Zahlung angewiesen wurde. Es scheint mir so dass es der Dame die es einstellen wollte, nicht mehr gelungen ist, diese Zahlung noch zu stoppen. Obs dann tatsächlich bei mir ankommt, werd ich dann morgen sehn. Jetzt bin ich erst mal beruhigt.
Er erzählte mir übrigens auch was von dem Zuflussprinzip. So dass ich also dann auch nichts zurück zahlen müsste, wenn ich das Geld im Oktober bekomme. Ich muss nur wenn ich die erste Abrechnung bekomme diese dort vorlegen zusammen mit der Einkommenserklärung die ich zugeschickt bekam.
Auch wenn sich jetzt im Nachhinein alles geklärt hat, ärgert es mich doch immer noch sehr, dass da so eine übereifrige Sachbearbeiterin so voreilig handeln wollte und mir so einen Brief geschickt hat.
Noch einmal vielen Dank an alle hier, die mir geantwortet haben.
Er erzählte mir übrigens auch was von dem Zuflussprinzip. So dass ich also dann auch nichts zurück zahlen müsste, wenn ich das Geld im Oktober bekomme. Ich muss nur wenn ich die erste Abrechnung bekomme diese dort vorlegen zusammen mit der Einkommenserklärung die ich zugeschickt bekam.
Auch wenn sich jetzt im Nachhinein alles geklärt hat, ärgert es mich doch immer noch sehr, dass da so eine übereifrige Sachbearbeiterin so voreilig handeln wollte und mir so einen Brief geschickt hat.
Noch einmal vielen Dank an alle hier, die mir geantwortet haben.
Siehste, hat doch alles geklappt 
ich habe dasselbe durch gemacht, mit dem Einstellen geht das dort sehr schnell, als ich ihr aber am telefon sagte, das auch ich mich schlau gemacht habe zwecks Zufluss etc. sagte sie auch nichts mehr.
Es ist imemr wieder schön, wenn man so tolle Infos bekommt im Netz, ohne die man alt aussehen würde (danke an dieses Forum hier)
Kannst dich ja nochmal hier melden, ob was kam
ich bin auch gespannt, ob meine Sachbearbeiterin ihr Wort hält ......

ich habe dasselbe durch gemacht, mit dem Einstellen geht das dort sehr schnell, als ich ihr aber am telefon sagte, das auch ich mich schlau gemacht habe zwecks Zufluss etc. sagte sie auch nichts mehr.
Es ist imemr wieder schön, wenn man so tolle Infos bekommt im Netz, ohne die man alt aussehen würde (danke an dieses Forum hier)
Kannst dich ja nochmal hier melden, ob was kam

Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)

Hab sie sogar nochmal angerufen und tschüß gesagt *g - weil ab jetzt ist ja endlich Schluss mit hartzIV (aber denkt nicht, das ich hier verschwinde

Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)