erstausatattungsgeld steht mir das zu

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
cat21
Beiträge: 36
Registriert: 31.05.2006 17:59

erstausatattungsgeld steht mir das zu

Beitrag von cat21 »

hallo ihr lieben ich habe da mal eine frage ein freund von mir hat sich von seiner freundin getrennt und hat sich jetzt ne neue wohnung gesucht nun wollte ich mal fragen ob ihm erstausstattungsgeld zusteht
er hat noch nie das geld beantragt seine freundin aber . aber das auch schpon bevor die zusammengezogen waren
die beim arbeitsamt haben gesagt es steht ihm nicvh zu aber er hat ja gar nichts in der neuen wohnung denn nicht mal bett kühlschrank oder einen normalen schrank
kann mir da einer weiter helfen
danke schon mal im vorraus
achso und dann wollt ich noch mal wissen ob die arge eine kaution übernimmt
gruß cat21
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo cat21
Wenn der Freund seine erste eigene Wohnung bezieht (nach Auszug aus dem Elternhaus) kann er Erstausstattung beantragen. Wenn er schonmal eine eigene Wohnung hatte sehe ich wenig Chancen.
Kaution wird auf Antrag übernommen als zinsloses Darlehen.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Ich denke schon, das da was möglich wäre, lies doch mal hier nach:

http://www.erwerbslos.de/images/stories ... hilfen.pdf
BadGirl
Beiträge: 10
Registriert: 03.09.2006 13:33
Wohnort: NRW

Beitrag von BadGirl »

Wenn die Freundin/Frau auch nur das nötigste im Haushalt stehen hat und rein gar nichts abgeben kann, dann steht ihm die Erstausstattung zu. Zumal er ja nichts mit dem Antrag seiner Freundin zu tun hatte, er schrieb ja das sie es beantragte bevor sie zusammen zogen.
Antworten