Hallo
ich habe vor kurzem schon einmal eine Frage hier gestellt, leider gab es dann keine antworten mehr, darum Frage ich hier noch einmal !
Wenn ich das richtig verstanden habe komme ich solange ich bei meinen ALG2 beziehenden Eltern wohne für meine Eltern Finanziell auf wenn ich bei ihnen wohne und mein eigenes Geld verdiene.
Was mich zur Frage 1 bringt, wieviel darf ich verdienen um das man mein Geld bei meinen Eltern nicht mit anrechnet ?
Frage 2, wo wird es angerechnet, beim Lebensunterhalt, Miete oder bei beidem ?
Wie sieht die Geschichte aus wenn ich 25 Jahre alt bin und bei meinen Eltern wohnen würde, zähle ich dann immer noch zu der Bedarfsgemeinschaft oder bilde ich dann meine eigene ?
was mich dann zur Frage 3 bringt : sollte ich mit 25 meine eigene Bedarfsgemeinschaft gründen, würde ja denke ich mir mal mein Geld bei meinen Eltern dann nicht mehr angerechnet werden oder ?
Das ich dann die Miete zu 1/3 teilen müsste, wäre mir klar !
Hoffe auf eine rasche Antwort
Mfg
Andi
die berühmten 25 Jahre
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Sie können von Ihrem Einkommen leben, somit gehören Sie nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft Ihrer Eltern, s.a. §7 Absatz 4.
Sie bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft, egal wie alt. Keine Anrechnung, keine Gemeinschaft.
Sie sind natürlich nicht verpflichtet, Angaben zu Ihrem Einkommen o.ä. gegenüber der ArGe zu machen, Sie haben mit ihr nichts zu tun.
SGBII§7
(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
1.
die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
2.
die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
3.
als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
a)
der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
b)
der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
c)
eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
4.
die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.
Sie bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft, egal wie alt. Keine Anrechnung, keine Gemeinschaft.
Sie sind natürlich nicht verpflichtet, Angaben zu Ihrem Einkommen o.ä. gegenüber der ArGe zu machen, Sie haben mit ihr nichts zu tun.
SGBII§7
(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
1.
die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
2.
die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
3.
als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
a)
der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
b)
der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
c)
eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
4.
die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.
danke für die rasche Antwort.
also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, brauche ich (24 Jahre alt) und Selbstständig, Finanziell meine Eltern nicht zu unterstützen, das wiederum heißt, ich kann bei meinen Eltern wohnen bleiben und mein Einkommen wird auf die Leistungen die meine Eltern von der ALG bekommen nicht angerechnet ?
Also ich bekomme weiterhin mein Einkommen und meine eltern ihre Leistungen wie bisher auch in voller höhe ?
Ich frage deshalb nochmal genau nach, weil man mir hier in diesem Forum mitteilte, das ich bis zum 25. Lebensjahr Finanziell für meine eltern aufkommen muß wenn ich bei ihnen Wohne, weil ich in ihre Bedarfsgemeinschaft nach neuem recht reinfallen würde und somit mein einkommen mit einbezogen würde. Was wiederum bedeuten würde das meine Eltern weniger oder so gar nichts bekommen würden !
also ist diese Aussage Falsch ? gibt es etwas worauf man sich da berufen kann ?
Mfg
Andi
also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, brauche ich (24 Jahre alt) und Selbstständig, Finanziell meine Eltern nicht zu unterstützen, das wiederum heißt, ich kann bei meinen Eltern wohnen bleiben und mein Einkommen wird auf die Leistungen die meine Eltern von der ALG bekommen nicht angerechnet ?
Also ich bekomme weiterhin mein Einkommen und meine eltern ihre Leistungen wie bisher auch in voller höhe ?
Ich frage deshalb nochmal genau nach, weil man mir hier in diesem Forum mitteilte, das ich bis zum 25. Lebensjahr Finanziell für meine eltern aufkommen muß wenn ich bei ihnen Wohne, weil ich in ihre Bedarfsgemeinschaft nach neuem recht reinfallen würde und somit mein einkommen mit einbezogen würde. Was wiederum bedeuten würde das meine Eltern weniger oder so gar nichts bekommen würden !
also ist diese Aussage Falsch ? gibt es etwas worauf man sich da berufen kann ?
Mfg
Andi
hebt den der punkt 4 den Punkt 2 auf ?
"2.
die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils"
denn wenn ich das richtig verstehe gehören Kinder unter 25 zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern bzw. andersrum wie man das so raus lesen kann.
wärend der Punkt 4 wieder sagt:
"4.
die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können."
da ließt man wiederum raus, das wenn ich mein eigenes Einkommen habe und damit meinen Lebensunterhalt bestreiten kann ich nicht zur BG meiner eltern zähle, was wieder anders wäre wenn ich kein einkommen hätte.
kann mir das bitte noch einmal einer erläutern, ich will nix falsch machen und dafür sorgen das meine eltern auf einmal nix mehr bekommen. daher bin ich vorsichtig und frage lieber 3 mal nach, seht es mir nach !
Mfg
Andreas
"2.
die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils"
denn wenn ich das richtig verstehe gehören Kinder unter 25 zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern bzw. andersrum wie man das so raus lesen kann.
wärend der Punkt 4 wieder sagt:
"4.
die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können."
da ließt man wiederum raus, das wenn ich mein eigenes Einkommen habe und damit meinen Lebensunterhalt bestreiten kann ich nicht zur BG meiner eltern zähle, was wieder anders wäre wenn ich kein einkommen hätte.
kann mir das bitte noch einmal einer erläutern, ich will nix falsch machen und dafür sorgen das meine eltern auf einmal nix mehr bekommen. daher bin ich vorsichtig und frage lieber 3 mal nach, seht es mir nach !
Mfg
Andreas
Punkt 2 bezieht sich auf die Eltern. Ist ihr Kind arbeitslos, zählen sie zur Bedarfsgemeinschaft.
Punkt 4 bezieht sich definitiv auf Arbeitslose, die noch nicht 25 Jahre alt sind.
Es gibt keinen Zusammenhang zwischen den genannten Gruppen im Gesetz und Ihnen.
Anzunehmen ist, dass die ArGe unterstellen wird, Sie würden Ihre Eltern unterstützen. Das wird bei Haushaltsgemeinschaften mit Angehörigen immer erst mal vermutet. Wenn Sie das aber nicht freiwillig tun, dann muss die ArGe Ihren Eltern AlgII ungekürzt zahlen.
Punkt 4 bezieht sich definitiv auf Arbeitslose, die noch nicht 25 Jahre alt sind.
Es gibt keinen Zusammenhang zwischen den genannten Gruppen im Gesetz und Ihnen.
Anzunehmen ist, dass die ArGe unterstellen wird, Sie würden Ihre Eltern unterstützen. Das wird bei Haushaltsgemeinschaften mit Angehörigen immer erst mal vermutet. Wenn Sie das aber nicht freiwillig tun, dann muss die ArGe Ihren Eltern AlgII ungekürzt zahlen.