Ablehnung eines Darlehens zur Tilgung von Mietverbindlichkei

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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holgerv
Beiträge: 4
Registriert: 24.08.2006 13:31

Ablehnung eines Darlehens zur Tilgung von Mietverbindlichkei

Beitrag von holgerv »

Jaaa... Hallo erst mal,

ich weiss ja nicht, ob Sie es wussten, aber in jeder Tafel Schokolade sollen bis zu 90 Insektenteile enthalten sein!

Ok, Scherz beiseite.

Vor zwei Wochen hatte ich bei der Arge einen Antrag auf ein Darlehen gestellt, weil ich Mietschulden bei meinem Vermieter habe und mir der Rauswurf droht. Der Antrag wurde abgelehnt, weil ich alleine lebe.
Nun hat mir jemand erzählt, dass das so nicht ganz korrekt wäre.

Ist hier eine gute Seele, die mir weiterhelfen kann? Es wird langsm dringend. Im Voraus vielen Dank!

Holger
pleasure
Beiträge: 11
Registriert: 27.04.2006 22:46

Beitrag von pleasure »

Also bei mir wurde mal der Strom abgestellt und das bekam ich auf Darlehen. Mußte es 50 Euro pro Monat ( :shock: ) abbezahlen.
Bei drohender Obdachlosigkeit kann ich mir das echt schwer vorstellen das man das so einfach ablehnen kann.
Aber ich kenn mich da zuwenig aus :?
Gast

Beitrag von Gast »

Wenn der Wohnort bekannt wäre, könnte man ja mal in die kommunalen Regelungen gucken, soweit vorhanden.
holgerv
Beiträge: 4
Registriert: 24.08.2006 13:31

Beitrag von holgerv »

Danke für die interessanten Antworten! Ich wohne in Baesweiler. Wie kommt man an die kommunalen Regelungen? Offenbar scheinen die Mitarbeiter der Arge alles zu tun, um alle Anträge abzulehnen... und Informationen weitergeben, die dem entgegenwirken gehört nicht dazu.
Gast

Beitrag von Gast »

Nach § 22 Abs. 5 SGB II können Mietschulden darlehensweise übernommen werden, wenn dadurch die Wohnungslosigkeit abgewendet werden kann.
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Eigentlich steht im Gesetz für den hier beschriebenen Fall, dass die Kosten übernommen werden SOLLEN, ist ja doch verbindlicher als KÖNNEN.

SGBII §22
(5) Sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist.
Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden.
holgerv
Beiträge: 4
Registriert: 24.08.2006 13:31

Hm...

Beitrag von holgerv »

Also das hörst sich wirklich so an, als wenn mein Sachbearbeiter Unrecht hat. Werde ihn mal höflichst darauf hin weisen. Und wenn das nicht fruchtet werde ich mal zum Sozialgericht fahren müssen... seufz... als wenn ich nichts anderes zu tun hätte.

Und was das schlimmste ist! Weil ich jetzt damit gerechnet habe, dem Vermieter Rückzahlungsraten von beträchtlicher Höhe anzubieten, habe ich gestern das Abendgymnasium abgebrochen!!! Wie eines meiner Vorbilder, Mr, Logan alias Wolverine immer sagt : Grrrrrrrrrbl!![/b]
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