Erwerbsminderung/hartz4

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Andreas23
Beiträge: 122
Registriert: 21.08.2006 10:48

Erwerbsminderung/hartz4

Beitrag von Andreas23 »

Also ich bin 23 und meine mutti kriegt 640 Euro Rente wegen Erwerbsminderung.

Letztens war ich beim arbeitsamt. Als ich meinen Antrag abgeben habe, hat man mir gesagt das es nur teil angerechnet wird oder komplett rausgenommen wird.

Heute kriege ich einen anruf das es als volles Einkommen angerechnet wird.

Was stimmt denn nun?
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Jetzt brauchen wir nur noch einen Übersetzer, die Antwort dürfte in dem Absatz 1 stecken:

SGB II § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen
(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch,
der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen und der Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit erbracht werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz.
wuschel04
Beiträge: 121
Registriert: 30.04.2006 12:36
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von wuschel04 »

Hallo!

Zu der Auzählung von "grottenolm": die Erwerbsminderungsrente (früher: Erwerbsunfähigkeitsrente) zählt m.W. nicht zu den "geschützten" Einkommensarten!

M.f.G.
wuschel04
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