Bereitstellungsgebühr Telekom
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Bereitstellungsgebühr Telekom
Hallo...hab mal wieder eine Frage. Ich stehe kurz vor meinem Umzug und habe nun mein Telefon umgemeldet. Ich bleibe im selben Ort und nehme auch meineTelefonnummer mit. Trotzdem ist das ja alles nicht kostenfrei und die Telekom will dafür fast 60 Euro. Meine Frage ist nun, ob ich da einen Zuschuß bekomme oder selbt zahlen muß? Den Sondertarif bekomme ich bereits bei der Telekom.
Ist schon ne Frechheit, dabei brauch doch eigentlich nur ein Stecker umgesteckt werden. Danke für die Hilfe im voraus.
Ist schon ne Frechheit, dabei brauch doch eigentlich nur ein Stecker umgesteckt werden. Danke für die Hilfe im voraus.

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Hallo, also die Telekom macht nix für nix. Ist doch auch eine Menge Arbeit, einen Stecker raus zu ziehen und einen anderen rein zu stecken.
Die interessiert es nicht, ob man schon etliche Jahre Kunde ist und schon ein paar Tausend Euro bezahlt hat, da wird riguros abkassiert!
Meiner Meinung nach gehört ein Telefon längst nicht mehr zum Luxus, ja ich halte es sogar schon für Lebensnotwendig, nicht um mit Verwandten und Freunden zu quatschen, sondern in bedrohlichen Situationen schnell Hilfe zu rufen. Aber das Arbeitsamt sieht dies nicht so und Du wirst wohl oder übel die Anschlußgebühren zahlen müssen.
Würde aber einfach mal nachfragen..... vielleicht kannst Du ja ein Darlehen bekommen und in kleinen Raten dann abbezahlen, dann würde es nicht so weh tun.

Die interessiert es nicht, ob man schon etliche Jahre Kunde ist und schon ein paar Tausend Euro bezahlt hat, da wird riguros abkassiert!
Meiner Meinung nach gehört ein Telefon längst nicht mehr zum Luxus, ja ich halte es sogar schon für Lebensnotwendig, nicht um mit Verwandten und Freunden zu quatschen, sondern in bedrohlichen Situationen schnell Hilfe zu rufen. Aber das Arbeitsamt sieht dies nicht so und Du wirst wohl oder übel die Anschlußgebühren zahlen müssen.
Würde aber einfach mal nachfragen..... vielleicht kannst Du ja ein Darlehen bekommen und in kleinen Raten dann abbezahlen, dann würde es nicht so weh tun.
Ich kann hier nur meine persönlichen Erfahrungen preisgeben und meine Beiträge stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar.
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- Registriert: 27.04.2006 15:55
Okay...es sind zwar nur knapp 60 Euro!!!!...Aber wenn man überlegt wofür, kann man schon Wut bekommen. Gerade wenn man jahrelang Kunde ist. Würd es um einen Neuanschluß gehen, könnt ich´s ja noch nachvollziehen.
Aber was solls, darüber könnt man sich stundenlang ärgern.
Hatte nur den Gedanken, weil ich ja auch bi der Telekom diesen Sondertarif habe bzgl. Hartz IV...deshalb dachte ich...aber falsch gedacht...*lächel
Abr zumindest ist die Übernahme von DSL kostenfrei...aber auch wohl nicht immer...hab nur den günstigen Zeitpunkt erwischt...*puh
Aber was solls, darüber könnt man sich stundenlang ärgern.
Hatte nur den Gedanken, weil ich ja auch bi der Telekom diesen Sondertarif habe bzgl. Hartz IV...deshalb dachte ich...aber falsch gedacht...*lächel
Abr zumindest ist die Übernahme von DSL kostenfrei...aber auch wohl nicht immer...hab nur den günstigen Zeitpunkt erwischt...*puh

Mal so ne Zwischenfrage......
was ist das für ein Sondertarif? Wie sieht der aus? Bezahle nämlich immer noch den "normalen" also für I-net + Telefon ungefähr 50 Euro im Monat.
Und das ist mir echt zu heftig, dachte schon daran das I-net abzuschaffen.
Aber wenns da so nen Sondertarif gibt wäre das prima. Was würde das denn kosten?
was ist das für ein Sondertarif? Wie sieht der aus? Bezahle nämlich immer noch den "normalen" also für I-net + Telefon ungefähr 50 Euro im Monat.
Und das ist mir echt zu heftig, dachte schon daran das I-net abzuschaffen.
Aber wenns da so nen Sondertarif gibt wäre das prima. Was würde das denn kosten?
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- Beiträge: 86
- Registriert: 18.08.2006 12:55
Welche Voraussetzungen gelten für den Sozialtarif und welche Vergünstigungen ergeben sich daraus?
Den Sozialtarif erhalten Kunden oder in ihrem Haushalt lebende Angehörige, die mit ihrem Anschluss auf die T-Com als Verbindungsnetzbetreiber dauerhaft voreingestellt sind, und
von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind oder
Ausbildungsförderung aufgrund des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) erhalten oder
blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent sind.
Die Höhe der freiwilligen sozialen Vergünstigungen der Deutschen Telekom pro Monat betragen a) 6,94 EUR netto für die beiden erstgenannten Voraussetzungen und b) 8,72 EUR netto für die dritte Bedingung.
Die soziale Vergünstigung wird weder ganz noch teilweise in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen.
Die Vergünstigungen werden für alle selbstgewählten Standardverbindungen gewährt, die über das Telefonnetz der T-Com gemäß der Preisliste Telefondienst (Inlandsverbindungen) und gemäß Preisliste Telefondienst (Auslandsverbindungen) geführt werden.
Das Angebot des Sozialtarifs gilt für Privatkunden in Verbindung mit einem Festnetzanschluss der T-Com.
Seit 1. April 2005 wird die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht durch die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) und nicht mehr durch die Sozialämter bescheinigt.
Den Auftrag für den Sozialtarif schicken wir Ihnen gern zu.
Senden Sie den ausgefüllten Auftrag zusammen mit der Bescheinigung über die Rundfunkgebührenbefreiung von der GEZ bitte an Ihre örtliche T-Com Niederlassung - die Adresse entnehmen Sie bitte Ihrer Telekom-Rechnung.
Das Angebot das Sozialtarifs gilt für folgende Anschlussarten:
Call Plus/T-Net, Call Time/T-Net, XXL/T-Net, XXL Freetime/T-Net, XXL Fulltime/T-Net, T-Net 100, T-Net enjoy und T-Net Anschlüsse als Einzelanschlüsse
Call Plus/T-ISDN, Call Time/T-ISDN, XXL/T-ISDN, XXL Freetime/T-ISDN, XXL Fulltime/T-ISDN, T-ISDN 100, T-ISDN 300 und T-ISDN Mehrgeräteanschlüsse
Quelle T-Com
Den Sozialtarif erhalten Kunden oder in ihrem Haushalt lebende Angehörige, die mit ihrem Anschluss auf die T-Com als Verbindungsnetzbetreiber dauerhaft voreingestellt sind, und
von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind oder
Ausbildungsförderung aufgrund des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) erhalten oder
blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent sind.
Die Höhe der freiwilligen sozialen Vergünstigungen der Deutschen Telekom pro Monat betragen a) 6,94 EUR netto für die beiden erstgenannten Voraussetzungen und b) 8,72 EUR netto für die dritte Bedingung.
Die soziale Vergünstigung wird weder ganz noch teilweise in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen.
Die Vergünstigungen werden für alle selbstgewählten Standardverbindungen gewährt, die über das Telefonnetz der T-Com gemäß der Preisliste Telefondienst (Inlandsverbindungen) und gemäß Preisliste Telefondienst (Auslandsverbindungen) geführt werden.
Das Angebot des Sozialtarifs gilt für Privatkunden in Verbindung mit einem Festnetzanschluss der T-Com.
Seit 1. April 2005 wird die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht durch die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) und nicht mehr durch die Sozialämter bescheinigt.
Den Auftrag für den Sozialtarif schicken wir Ihnen gern zu.
Senden Sie den ausgefüllten Auftrag zusammen mit der Bescheinigung über die Rundfunkgebührenbefreiung von der GEZ bitte an Ihre örtliche T-Com Niederlassung - die Adresse entnehmen Sie bitte Ihrer Telekom-Rechnung.
Das Angebot das Sozialtarifs gilt für folgende Anschlussarten:
Call Plus/T-Net, Call Time/T-Net, XXL/T-Net, XXL Freetime/T-Net, XXL Fulltime/T-Net, T-Net 100, T-Net enjoy und T-Net Anschlüsse als Einzelanschlüsse
Call Plus/T-ISDN, Call Time/T-ISDN, XXL/T-ISDN, XXL Freetime/T-ISDN, XXL Fulltime/T-ISDN, T-ISDN 100, T-ISDN 300 und T-ISDN Mehrgeräteanschlüsse
Quelle T-Com