Kinderzuschlag

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
milli
Beiträge: 3
Registriert: 28.06.2006 13:38

Kinderzuschlag

Beitrag von milli »

Moin moin,

ich bin seit 1.8.06 in ALG 2 gerutscht, arbeite geringfügig, bin alleinerziehend mit 2 Kindern.

1.Frage: was bedeutet die Änderung zum 1.8 mit dem Zuschlag? Ich habe einen Bescheid erhalten, in dem mir ein befristeteter Zuschlag gewährt wird wegen der Differenz zw. ALG und ALG2. Die Berechnung dieses Zuschlags ist nicht ersichtlich. Im Netz finden sich unterschiedliche Berechnungsgrundlagen. Gefunden habe ich, dass 60 % der Differenz des ALG plus Wohngeld und ALG2 den Zuschlag ergeben. Da gibt es aber wohl noch Differenzierungen wegen den Kindern. Weiß die jemand?

2.Frage: meine Tochter ist im August 15 geworden, somit erhöht sich der Bedarf von 207 auf 270 Euro. Im Bescheid steht aber ein Bedarf von 207 Euro. Ändert sich das automatisch im Folgemonat oder muß ich Wiedrspruch einlegen?

Schönen Dank im Voraus
milli
Benutzeravatar
nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

Wenn es einlaufender Bescheid ist, einfach mal anrufen und Kurzinfo geben, damit die drauf achten.Wenn es ein neuer Bescheid ist, also nach dem Geburtstag gültig dann Widerspruch einlegen.

Mit dem Kinderzuschlag weiss ich nichts genaues, das habe ich auch zu hören bekommen, als man den Nettolohn meines Mannes errechnete und festgestellt hatte, das wir wohl noch Ansprüche solcher Art hätten. Da muss ich mich auch erst kundig machen. Ist alles so verwirrend :roll:
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Antworten