ich habe gestern eine aufforderung mit folgendem inhalt bekommen:
sehr gehrter herr.......
......
.....
......
im rahmen ihrer mitwirkungspflicht bitte ich sie, bis spätestens 26.08.2006 folgende unterlagen bzw. nachweise vorzulegen:
1. kontoauszüge der letzten 6 monate (lückenlos)
2. finanzstatus der bank
3. letzte jahresabrechnung des wärmelieferanten
4. letzte nebenkostenabrechnung
.....
das problem bei mir ist:
zu 1: ich habe kein konto, das alg 2 geld wird auf das konto meiner freundin überwiesen. ich lebe nicht mit meiner freundin zusammen. sie studiert, lebt im elternhaus und hat mir freundlicherweise ihr konto für die überweisung von der arge zur verfügung gestellt (nach dem meines vor 1 jahr dank fruchtloser kontopfändung gekündigt wurde). ich wollte keine vollmacht, falls mal eine kontopfändung für mich kommt und die bank meiner freundin sagte das es kein prob mit dem geldeingang ist.
zu 2: geht nicht, da punkt 1 nicht vorhanden
zu 3: warte ich selbst drauf
zu 4: (der heikelste punkt) mein vermieter ist vor ca. 2 1/2 jahren verstorben, seitdem weiß ich nicht wer für das haus zu ständig ist. im hausflur waren mal mitteilungen wer sich um das haus kümmert, doch diese wurden schon vor langer zeit entfernt. auch ein eingestellter hausmeister wird schon lange nicht mehr gesichtet.
meine frage: wie soll ich bei den einzelnen punkten am besten vorgehen?
ps: komisch finde ich: datiert ist der brief vom 09.08.2006, erhalten gestern am 18.08.2006, letzter termin zum einreichen der nachweise 26.08.2006 (samstag)
pps: der folgeantrag wurde letzte woche bewilligt, also wissen die doch das ich kein konto etc habe
![Rolling Eyes :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)