Mama in 2 Monaten 50 und muss zur Schule

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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semo
Beiträge: 1
Registriert: 19.08.2006 17:13

Mama in 2 Monaten 50 und muss zur Schule

Beitrag von semo »

Hallo,
meine Mutter ist fast 50 Jahre alt, bekommt Hartz 4 und wurde zur einer Weiterbildungsmaßnahme geschickt. Da meine Mutter schon seit längerem, nach dem sie arbeitslos wurde, keine Arbeit gefunden hat, wurde sie vom Amt zum Sprachkurs geschickt. Das Amt meint das ihre Arbeitslosigkeit mit ihren mangelnden Deutschkenntnissen zu tuen hat, obwohl meine Mutter schon öfters auch für längere Zeit Arbeitsstellen hatte. Da meine Mutter etwas älter ist und das mit dem Lernen und Behalten etwas schwer fällt, hatte der erste Sprachkurs nicht viel gebracht. Deshalb muss sie jetzt in einen zweiten Kurs und das 8 Stunden am Tag, ein halbes Jahr lang. Meine Mutter sucht auch nach Arbeit und das Amt bekommt auch die ganzen schriftlichen Absagen. Ich hatte "GEHÖRT", das ab dem 50. Lebensjahr eine Weiterbildungmaßnahmen nicht mehr sein muss.
Bedanke mich im Voraus für eure Antworten bzw. Hilfen.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo semo
Ich kenne keine Regelung, das man mit 50 Jahren keine Weiterbildungmaßnahmen mehr machen muss und habe auch nichts dazu gefunden.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Fragesteller
Beiträge: 7
Registriert: 06.08.2006 07:56

Beitrag von Fragesteller »

1. Es gibt diese Regelung, mit 50 nicht mehr "zu müßen"
wirklich nicht. Gerüchte !


2. Die ARGEs haben ab dem 01.08. verschärft damit begonnen,
sich die "zugeheirateten Ehepartner" zu greifen. Das ist
deutschlandweit Programm.
- erst gibt es einen Sprachkurs. Da wird nicht nur "gelernt",
sondern auch getestet, ob die Betroffenen "durchhalten".
Ist noch ganz locker ...........
- der nächste Schritt sind die Forderungen nach Bewerbungen
bis ein Job gefunden ist.

Insbesondere können über diesen "Weg" Leistungen
gekürzt werden.

Oftmals habe ich Fälle erlebt, in denen die Krankheit der
aus dem Ausland stammenden Ehefrauen erst mal
keine Rolle spielte. Weil eben Hausfrau oder Geringverdiener.
Also auch keine ärztlichen Bescheinigungen ........

Das ist ab den 01. 08. komplett anders, wie#
oben bechrieben .
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