aufforderung der arge über einreichung von nachweisen
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aufforderung der arge über einreichung von nachweisen
hallo @ all,
ich habe gestern eine aufforderung mit folgendem inhalt bekommen:
sehr gehrter herr.......
......
.....
......
im rahmen ihrer mitwirkungspflicht bitte ich sie, bis spätestens 26.08.2006 folgende unterlagen bzw. nachweise vorzulegen:
1. kontoauszüge der letzten 6 monate (lückenlos)
2. finanzstatus der bank
3. letzte jahresabrechnung des wärmelieferanten
4. letzte nebenkostenabrechnung
.....
das problem bei mir ist:
zu 1: ich habe kein konto, das alg 2 geld wird auf das konto meiner freundin überwiesen. ich lebe nicht mit meiner freundin zusammen. sie studiert, lebt im elternhaus und hat mir freundlicherweise ihr konto für die überweisung von der arge zur verfügung gestellt (nach dem meines vor 1 jahr dank fruchtloser kontopfändung gekündigt wurde). ich wollte keine vollmacht, falls mal eine kontopfändung für mich kommt und die bank meiner freundin sagte das es kein prob mit dem geldeingang ist.
zu 2: geht nicht, da punkt 1 nicht vorhanden
zu 3: warte ich selbst drauf
zu 4: (der heikelste punkt) mein vermieter ist vor ca. 2 1/2 jahren verstorben, seitdem weiß ich nicht wer für das haus zu ständig ist. im hausflur waren mal mitteilungen wer sich um das haus kümmert, doch diese wurden schon vor langer zeit entfernt. auch ein eingestellter hausmeister wird schon lange nicht mehr gesichtet.
meine frage: wie soll ich bei den einzelnen punkten am besten vorgehen?
ps: komisch finde ich: datiert ist der brief vom 09.08.2006, erhalten gestern am 18.08.2006, letzter termin zum einreichen der nachweise 26.08.2006 (samstag)
pps: der folgeantrag wurde letzte woche bewilligt, also wissen die doch das ich kein konto etc habe
ich habe gestern eine aufforderung mit folgendem inhalt bekommen:
sehr gehrter herr.......
......
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im rahmen ihrer mitwirkungspflicht bitte ich sie, bis spätestens 26.08.2006 folgende unterlagen bzw. nachweise vorzulegen:
1. kontoauszüge der letzten 6 monate (lückenlos)
2. finanzstatus der bank
3. letzte jahresabrechnung des wärmelieferanten
4. letzte nebenkostenabrechnung
.....
das problem bei mir ist:
zu 1: ich habe kein konto, das alg 2 geld wird auf das konto meiner freundin überwiesen. ich lebe nicht mit meiner freundin zusammen. sie studiert, lebt im elternhaus und hat mir freundlicherweise ihr konto für die überweisung von der arge zur verfügung gestellt (nach dem meines vor 1 jahr dank fruchtloser kontopfändung gekündigt wurde). ich wollte keine vollmacht, falls mal eine kontopfändung für mich kommt und die bank meiner freundin sagte das es kein prob mit dem geldeingang ist.
zu 2: geht nicht, da punkt 1 nicht vorhanden
zu 3: warte ich selbst drauf
zu 4: (der heikelste punkt) mein vermieter ist vor ca. 2 1/2 jahren verstorben, seitdem weiß ich nicht wer für das haus zu ständig ist. im hausflur waren mal mitteilungen wer sich um das haus kümmert, doch diese wurden schon vor langer zeit entfernt. auch ein eingestellter hausmeister wird schon lange nicht mehr gesichtet.
meine frage: wie soll ich bei den einzelnen punkten am besten vorgehen?
ps: komisch finde ich: datiert ist der brief vom 09.08.2006, erhalten gestern am 18.08.2006, letzter termin zum einreichen der nachweise 26.08.2006 (samstag)
pps: der folgeantrag wurde letzte woche bewilligt, also wissen die doch das ich kein konto etc habe
MfG
sugarman1974
sugarman1974
wo is nu das Problem ?
Schreibe denen, das du
1. keine Konto hast
2. Dein geld Geht bei ner Freundin aufs Konto ein, das stellt kein Prob dar, sie bestätigt Dir Deine Aussage nur, das es auch so ist und fertig - sie muss dem Amt ihre Auszüge nicht zur Verfügung stellen
3. dem Amt schreiben, du wartest selbst noch auf die Endrechnung, wenn sie es eilig haben mögen sie sich an den betreffenden Lieferanten wenden (Adresse angeben)
zu 4. erscheint mir etwas unlogisch - an wem wird denn die Miete überwiesen? Sicher an den neuen Verwalter oder? Also hat das Amt ja die Daten von denen, sonst würde es ja nicht gehn mit dem Überweisen. Bringe in Erfahrung wer das ist und wenn du keine Nebenkostenabrechnung erhalten hast, dann beschreib dem Amt die Sachlage, und dann ist es damit für Dich getan.
Kannst du eigentlich nix verkehrt machen
viel Glück
Schreibe denen, das du
1. keine Konto hast
2. Dein geld Geht bei ner Freundin aufs Konto ein, das stellt kein Prob dar, sie bestätigt Dir Deine Aussage nur, das es auch so ist und fertig - sie muss dem Amt ihre Auszüge nicht zur Verfügung stellen
3. dem Amt schreiben, du wartest selbst noch auf die Endrechnung, wenn sie es eilig haben mögen sie sich an den betreffenden Lieferanten wenden (Adresse angeben)
zu 4. erscheint mir etwas unlogisch - an wem wird denn die Miete überwiesen? Sicher an den neuen Verwalter oder? Also hat das Amt ja die Daten von denen, sonst würde es ja nicht gehn mit dem Überweisen. Bringe in Erfahrung wer das ist und wenn du keine Nebenkostenabrechnung erhalten hast, dann beschreib dem Amt die Sachlage, und dann ist es damit für Dich getan.
Kannst du eigentlich nix verkehrt machen
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Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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hallo nonsens
isgesamt wollte ich nur die rechtliche lage wissen bzw. was rechtlich möglich (richtig) ist, da ich (google sei dank) nix finde
ich überweise weiterhin auf das konto des vermietersan wem wird denn die Miete überwiesen? Sicher an den neuen Verwalter oder? Also hat das Amt ja die Daten von denen, sonst würde es ja nicht gehn mit dem Überweisen
das ist es ja... es gibt niemanden an den ich mich wenden kann... keine tel-nr, keine adresse, nichts dergleichenBringe in Erfahrung wer das ist
genau das wollte ich wissen... wollte mich nur absichern ob ich (bzw meine freundin) damit (keine) probs bekommeSchreibe denen, das du kein Konto hast... sie muss dem Amt ihre Auszüge nicht zur Verfügung stellen
so in der art wollte ich das machen... ich hätte denen gesagt, das ich selbst darauf warte... allerdings rechne ich dann damit, das die mir sagen, das ich mich selbst darum kümmern muss... adresse kennen die, schliesslich haben wir hier nur einen anbieterdu wartest selbst noch auf die Endrechnung, wenn sie es eilig haben mögen sie sich an den betreffenden Lieferanten wenden (Adresse angeben)
isgesamt wollte ich nur die rechtliche lage wissen bzw. was rechtlich möglich (richtig) ist, da ich (google sei dank) nix finde
MfG
sugarman1974
sugarman1974
hast du mal mitbewohner im haus nach dem jetzigen hausverwalter gefragt?
vielleicht hilft da jemand weiter....
und wegen den wärmelieferanten und so, mehr wie kümmern kannst du dich eh nicht, da kann das amt auch nix tun .... einfach nochmal anrufen, wie lange die abrechnung noch auf sich warten lässt - dann kann dir höchstens der zuschlag für heizosten solange untersagt werden vom amt, wie es keine endrechnung gibt
zumidnest war es so bei mir
und bei deiner freundin hatte ich ja gesagt, sie bestätigt dir nur, das sie dein geld auf dem konto empäfngt und dieses dir jeden monat in voller höhe auszahlt.
vielleicht hilft da jemand weiter....
und wegen den wärmelieferanten und so, mehr wie kümmern kannst du dich eh nicht, da kann das amt auch nix tun .... einfach nochmal anrufen, wie lange die abrechnung noch auf sich warten lässt - dann kann dir höchstens der zuschlag für heizosten solange untersagt werden vom amt, wie es keine endrechnung gibt
zumidnest war es so bei mir
und bei deiner freundin hatte ich ja gesagt, sie bestätigt dir nur, das sie dein geld auf dem konto empäfngt und dieses dir jeden monat in voller höhe auszahlt.
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Hallo,
wenn ich das richtig lese, steht dort:
letzte Nebenkostenabrechnung und letzte Jahresabrechnung des Wärmelieferanten und nicht jeweils die aktuelle. Aus eigener Erfahrung( ich habe mal eine Zeitlang im Sozialamt gearbeitet) weiss ich das denen manchmal sehr spät auffällt, das jemand die letzten Abrechnungen nicht abgegeben hat. Und diese fordern sie dann an. Die aktuellen Abrechnungen kommen doch erst später. Oder? Ich jedenfalls würde die letzten vorliegenden Abrechnungen abgeben.
LG Simone
wenn ich das richtig lese, steht dort:
letzte Nebenkostenabrechnung und letzte Jahresabrechnung des Wärmelieferanten und nicht jeweils die aktuelle. Aus eigener Erfahrung( ich habe mal eine Zeitlang im Sozialamt gearbeitet) weiss ich das denen manchmal sehr spät auffällt, das jemand die letzten Abrechnungen nicht abgegeben hat. Und diese fordern sie dann an. Die aktuellen Abrechnungen kommen doch erst später. Oder? Ich jedenfalls würde die letzten vorliegenden Abrechnungen abgeben.
LG Simone
machs wie simone sagt, gebe die letzte ab, die du hast .... wir hatten im sommer (ende juli) unsere letzte abrechnung, allerdings variiert das eben von bundesland bzw. vermieter oder wohngenossenschaft. da kommen endrechnungen immer unterschiedlich....ayumi hat geschrieben:Hallo,
wenn ich das richtig lese, steht dort:
letzte Nebenkostenabrechnung und letzte Jahresabrechnung des Wärmelieferanten und nicht jeweils die aktuelle. Aus eigener Erfahrung( ich habe mal eine Zeitlang im Sozialamt gearbeitet) weiss ich das denen manchmal sehr spät auffällt, das jemand die letzten Abrechnungen nicht abgegeben hat. Und diese fordern sie dann an. Die aktuellen Abrechnungen kommen doch erst später. Oder? Ich jedenfalls würde die letzten vorliegenden Abrechnungen abgeben.
LG Simone
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Hallo!
Zur Frage der Kontoauszüge sehe ich das aber etwas anders:
Ich vermute, daß im Alg2-Antrag lediglich die Kto.Nr. angegeben wurde, nicht aber die Tatsache, daß es sich um das Konto einer "dritten" Person handelt und keine Bankvollmacht für den Antragsteller existiert. Streng genommen wäre das eine falsche Angabe im Antrag. Die Arge hätte nämlich in Kenntnis dieser Tatsache das Alg2 nicht auf dieses Konto überwiesen, sondern die Leistungen per Post ausgezahlt. Das sollte der Arge aber mitgeteilt werden...
Zu den anderen "Nachweisen": ein klärendes Gespräch mit der Arge hilft da mit Sicherheit weiter - und erspart Laufereien, Geld und Ärger...
M.f.G.
wuschel04
Zur Frage der Kontoauszüge sehe ich das aber etwas anders:
Ich vermute, daß im Alg2-Antrag lediglich die Kto.Nr. angegeben wurde, nicht aber die Tatsache, daß es sich um das Konto einer "dritten" Person handelt und keine Bankvollmacht für den Antragsteller existiert. Streng genommen wäre das eine falsche Angabe im Antrag. Die Arge hätte nämlich in Kenntnis dieser Tatsache das Alg2 nicht auf dieses Konto überwiesen, sondern die Leistungen per Post ausgezahlt. Das sollte der Arge aber mitgeteilt werden...
Zu den anderen "Nachweisen": ein klärendes Gespräch mit der Arge hilft da mit Sicherheit weiter - und erspart Laufereien, Geld und Ärger...
M.f.G.
wuschel04
man darf ein drittes konto angeben, das kenne ich aus dem Umkreis genauso, wenn Konten gepfändet und gekündigt wurden, konnte man sich Scheckzahlung/Postzustellung oder Überweisung auf ein drittes Konto aussuchen.....wuschel04 hat geschrieben:Hallo!
Zur Frage der Kontoauszüge sehe ich das aber etwas anders:
Ich vermute, daß im Alg2-Antrag lediglich die Kto.Nr. angegeben wurde, nicht aber die Tatsache, daß es sich um das Konto einer "dritten" Person handelt und keine Bankvollmacht für den Antragsteller existiert. Streng genommen wäre das eine falsche Angabe im Antrag. Die Arge hätte nämlich in Kenntnis dieser Tatsache das Alg2 nicht auf dieses Konto überwiesen, sondern die Leistungen per Post ausgezahlt. Das sollte der Arge aber mitgeteilt werden...
Zu den anderen "Nachweisen": ein klärendes Gespräch mit der Arge hilft da mit Sicherheit weiter - und erspart Laufereien, Geld und Ärger...
M.f.G.
wuschel04
Und dieses Konto wird, wenn beide keine Gemeinschaft bilden oder sonstiges, auch nicht geprüft vom Amt, da der Kontoinhaber ja kein HartzIV Empfänger ist bzw. kein Bedarfsgemienschaftsmitglied.
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- Registriert: 19.08.2006 18:15
ich habe der arge auf dem antrag mitgeteilt, dass es nicht mein konto ist! müssen die ja auch wissen, denn ohne den namen des kontobesitzers, keine überweisung. die können ja nicht meinen namen als kontobesitzer nutzen, da würde das geld nicht auf das konto eingehen.Ich vermute, daß im Alg2-Antrag lediglich die Kto.Nr. angegeben wurde, nicht aber die Tatsache, daß es sich um das Konto einer "dritten" Person handelt und keine Bankvollmacht für den Antragsteller existiert. Streng genommen wäre das eine falsche Angabe im Antrag. Die Arge hätte nämlich in Kenntnis dieser Tatsache das Alg2 nicht auf dieses Konto überwiesen, sondern die Leistungen per Post ausgezahlt. Das sollte der Arge aber mitgeteilt werden...
war gestern bei der arge... wurde alles so aufgenommen (kein konto, aktueller bescheid vom energieversorger noch nicht zur hand (die letzte Jahresabrechnung wurde kopiert), vermieter verstorben...) und wird an den zuständigen sachbearbeiter weiter geleitet.
werde euch mal weiter auf dem laufenden halten
MfG
sugarman1974
sugarman1974