muss 400€ job kündigen wegen profiling !
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
muss 400€ job kündigen wegen profiling !
Hallo
eine frage bin leider neu im harz4 geschäft seit einem monat
bekomme seit einem monat harz4 , habe mir sofort einen 400 euro job im handwerklichen bereich gesucht und auch gefunden .
also habe ich den 400 € job angefangen wo ich später vll auch fest anfangen könnte.
jetzt habe ich eine profiling ab nächste woche und habe mit meinem fallmanager gesprochen ob man das nicht verschieben könnte um ca. 1 monat da ich einen 400€ job angenommen habe und vll auch da später als hausmeister mit festanstellung arbeiten könnte
nein das ist leider nicht möglich wurde mir gesagt nur wenn ich da mehr als 400€ verdienen würde (ausage von meinem Fallmanager 450~500 Euro und wir könnten nochmal drüber reden !? nun gut also 400€ job wieder bei meinem arbeitgeber gekündigt weil ich ja dieses profiling machen muss.
der war sehr erstaunt das ich nicht mehr kommen könnte aufgrund der massnahme vom Amt.
wie dem auch sei ich habe also angerufen bei der Vestischen Arbeit und gefragt wie ich den den 400 € job bei denen wieder rückgängig machen könne ( schriftlich,telefonisch,einen antrag oder ähnliches ?)
jetzt habe ich 3 mal angerufen und wurde immer weiter verbunden bis zu meinem fallmanager der meinte einfach auf einem blatt papier schreiben das ich den 400€ job nicht ausüben kann da ich 3 Wochen an einem Profiling teilnehmen muss.
jetzt wollte ich euch mal fragen ob das so richtig ist ?
sollten die doch froh sein wenn sich einer einen 400€ job sucht wo eh nicht viel bei hängen bleibt , das währe ja auch ein versuch gewesen wieder fest angestellt zu werden, und bei bewerbung sieht es ja besser aus wenn da drinne steht das man ja einen minijob hat und nicht bisher an profiling masnahmen teilgenommen hat .
ich denke das es ja nicht so schlimm gewesen währe wenn dieses profiling 1 monat später verschoben worden währe ..
wie kündige ich am besten jetzt wieder diesen 400€ job beim Amt ?
Gruß
Gips
eine frage bin leider neu im harz4 geschäft seit einem monat
bekomme seit einem monat harz4 , habe mir sofort einen 400 euro job im handwerklichen bereich gesucht und auch gefunden .
also habe ich den 400 € job angefangen wo ich später vll auch fest anfangen könnte.
jetzt habe ich eine profiling ab nächste woche und habe mit meinem fallmanager gesprochen ob man das nicht verschieben könnte um ca. 1 monat da ich einen 400€ job angenommen habe und vll auch da später als hausmeister mit festanstellung arbeiten könnte
nein das ist leider nicht möglich wurde mir gesagt nur wenn ich da mehr als 400€ verdienen würde (ausage von meinem Fallmanager 450~500 Euro und wir könnten nochmal drüber reden !? nun gut also 400€ job wieder bei meinem arbeitgeber gekündigt weil ich ja dieses profiling machen muss.
der war sehr erstaunt das ich nicht mehr kommen könnte aufgrund der massnahme vom Amt.
wie dem auch sei ich habe also angerufen bei der Vestischen Arbeit und gefragt wie ich den den 400 € job bei denen wieder rückgängig machen könne ( schriftlich,telefonisch,einen antrag oder ähnliches ?)
jetzt habe ich 3 mal angerufen und wurde immer weiter verbunden bis zu meinem fallmanager der meinte einfach auf einem blatt papier schreiben das ich den 400€ job nicht ausüben kann da ich 3 Wochen an einem Profiling teilnehmen muss.
jetzt wollte ich euch mal fragen ob das so richtig ist ?
sollten die doch froh sein wenn sich einer einen 400€ job sucht wo eh nicht viel bei hängen bleibt , das währe ja auch ein versuch gewesen wieder fest angestellt zu werden, und bei bewerbung sieht es ja besser aus wenn da drinne steht das man ja einen minijob hat und nicht bisher an profiling masnahmen teilgenommen hat .
ich denke das es ja nicht so schlimm gewesen währe wenn dieses profiling 1 monat später verschoben worden währe ..
wie kündige ich am besten jetzt wieder diesen 400€ job beim Amt ?
Gruß
Gips
Ich würde den 400€ Job nicht kündigen. Denn dieses tolle Profiling kann ja auch nicht ewig gehen. Wie lange soll das dauern ? Bis dahin kannst du den Job doch noch ausüben und danach dann auch wieder, musst du halt mal mit deinem Chef sprechen ob du für ein paar Tage ausfallen kannst. Die Fehlzeit kannst du ja nacharbeiten. Kann mir nicht vorstellen das dieses Profiling länger als ein par Tage geht.
Ach und einen Job kündigt man nicht beim Arbeitsamt sondern bei deinem Arbeitgeber
Ach und einen Job kündigt man nicht beim Arbeitsamt sondern bei deinem Arbeitgeber

Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
das profiling geht 3 Wochen und geht schon am Montag los ! so lange wird der arbeitgeber nicht warten wollen .
ich habe ja schon gestern bei meinem arbeitgeber gekündigt
ich wollte nur wissen ob ich beim amt auch was ausfüllen muss oder was kündigen ? kenne mich da nicht so aus weil in einer harz4 notlage war ich bislang noch nicht
ich habe ja schon gestern bei meinem arbeitgeber gekündigt
ich wollte nur wissen ob ich beim amt auch was ausfüllen muss oder was kündigen ? kenne mich da nicht so aus weil in einer harz4 notlage war ich bislang noch nicht
Sie sollten in Ihrem eigenen Interesse die ArGe davon in Kenntnis setzen, dass Sie keinen 400,-€-Job mehr haben. Der wird doch sonst auf die Leistung angerechnet.
Mal nebenbei: Wenn ich Chef wäre
würde ich mir das ja nicht bieten lassen. Gibt es keine Kündigungsfrist im Vertrag? An die sind ja beide Seiten gebunden. Er muss Sie keinesfalls vorher aus dem Vertrag entlassen.
Mal nebenbei: Wenn ich Chef wäre

profiled ist damit das Bewerberprofile der Bewerber erweitert werden kann.So ist es leichter die Bew. später zu vermitteln
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Da könnte man sagen beides ist Möglich !!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
