guten Tag
Ich habe ein Problem und bräuchte wie das Thema schon sagt Hilfe und einen Rat.
Es geht um folgendes:
Ich (24) werde im november 25 Jahre alt und wohne noch bei meinen Eltern.
Ich bin Selbstständig und habe ein normales Einkommen.
Meine Eltern beziehen beide ALG2.
Bisher wurde ich in keinen der Anträge erwähnt, weil die Befürchtung besteht, das wenn ich auf den Anträgen mit erwähnt werde ihre Leistungen drastisch wegen meines einkommens gekürzt werden.
Ich selber sehe da überhaupt nicht durch, weil es da soviel sachen gibt die wegen der Altersgrenze von 25 zu berücksichtigen sind und man nicht weiß was man machen kann und was ebend nicht.
Zur Sachbearbeiterin brauch man auch nicht hin gehen und fragen , dort würden ja im schlimmsten falle gleich sanktionen passieren.
Es ist aber auch so, das ne Lösung auf dem schnellsten Weg gefunden werden soll, damit meine Eltern im falle einer Prüfung keine Probleme bekommen und man sich selber über dieses Problem zu mindest keine Sorgen mehr machen braucht.
also bitte Helft mir und sagt mir wie man am besten vorgehen sollte, damit man meinen Eltern nicht ans Geld gehen kann, also das ich in dem Fall nicht für den Lebensunterhalt meiner elter aufkommen muß. Nach dem was ich gehört habe muß ich mich an der Miete mit beteiligen, was aber kein Problem wäre.
sollte man einen Untermietvertrag machen ?
soll wir bis zu meinem 25. Geburtstag warten bis ich gemeldet werde ?
oder bin ich gezwungen mir doch ne eigene Wohnung zu nehmen ?
oder gibt es doch noch ne andere Möglichkeit ?
Bitte um Antwort
Danke schon mal im vorraus
Andreas
Brauche Hilfe und Rat !!!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Andreas,
vorweg, die Angaben die ich mache entsprechen nur meinem wissen, dieses kann aber unwissentlich Falsch oder unvollständig sein.
Ich hoffe meine Informationen sind für dich nützlich.
soweit ich weiß bildet Ihr (du und deine Eltern) eine sogenante Bedarfgemeinschaft.
Bedarfsgemeinschaft sind alle in einer Wohnung lebenden Personen, die gemeinsam wirtschaften, was ja bei dir der Fall zu schein seint.
Und bei einer Bedarfsgemeinschaft werden alle Einkommen mitberücksichtigt, also dein Einkommen wird mit den Einkommen deiner Eltern Summiert.
Übersteigt dass gesammte Einkommen von dir plus deinen Eltern den sogenannten Bedarf deiner Eltern (der Bedarf wird von der Arge ermittelt) bekommen deine Eltern vermutlich kein Hartz 4 mehr und du musst tatsächlich für deine Eltern aufkommen.
Der Bedarf wird ungefähr so ausgerechnet, pie mal daumen.
Grundbadarf 345 Euro pro Person Plus Miete
in deinem Fall alse 2 mal 345 Euro da zwei Personen = 690 Euro + Miete.
Bedarf 690 Euro + Miete(weis nicht wie hoch) - Einkommen (weiß nicht wieviel du verdienst) ergibt ungefähr die Höhe von Hartz 4 zahlungen.
Bleibt bei dieser Rechnung kein Positive Zahl dann bekommen deine Eltern vermutlich kein Hartz 4. Ist das Ergebnis eine postive Zahl entspricht der Betrag dem Hartz 4.
Bei meiner schwester wurde meines wissens so gerechnet.
Sie ist alleinerziehen mit einem Kind 4 Jahre.
Bei Ihr wurde dass Einkommen des Kindes (Unterhalt ca 200 Euro + Kindergeld ca 140 Euro ) dass den Grundbedarf das Kindes Überstieg (Grundbedarf glaube so ca. 240 Euro) von Ihrem Hartz 4 (Bedarf) abgezogen (ca 100 Euro).
Ihr Kind ( 4 Jahre) muß also mit 100 Euro für die Mutter aufkommen, bw Sie bekommt 100 Euro weniger Hartz 4 weil Ihr Kind Unterhalt + Kindergeld erhält.
Ich vermute also dass deine Eltern keinen Anpruch auf hartz 4 haben.
Du müsstest also einen eigenen "Hausstand" gründen damit deine Eltern wieder anspruch auf hartz 4 haben, da du dann nicht mehr zur Bedarfsgemeienschaft deiner Eltern zählst.
Dass deine Eltern dich nicht beim Antrag auf Hartz 4 angegeben haben ist sicherlich ein vergehen, und vermutlich auf Sozialbetrug.
Die Ausrede dass Sie dass nicht gewusst hätten oder vergessen hätten zählt vermutlich nicht da nichtwissen oder vergessen nicht vor Strafe schützt.
Da die Arbeitsagentur kontrolliert (hausbesuche macht , daten abgleicht mit verschieden Amtern...) würde ich mich lieber selber anzeigen, um eventuelle höhrer Strafen zu vermeiden.Außerdem ehrlich währt am längsten.
Ich hoffe ich konnte dir helfen, leider konnte ich dir aufgrund deiner Frage, keine erfreuliche Antwort geben.
Ich wünsch dir alles gute.
Gott zum Gruße
Heinz
vorweg, die Angaben die ich mache entsprechen nur meinem wissen, dieses kann aber unwissentlich Falsch oder unvollständig sein.
Ich hoffe meine Informationen sind für dich nützlich.
soweit ich weiß bildet Ihr (du und deine Eltern) eine sogenante Bedarfgemeinschaft.
Bedarfsgemeinschaft sind alle in einer Wohnung lebenden Personen, die gemeinsam wirtschaften, was ja bei dir der Fall zu schein seint.
Und bei einer Bedarfsgemeinschaft werden alle Einkommen mitberücksichtigt, also dein Einkommen wird mit den Einkommen deiner Eltern Summiert.
Übersteigt dass gesammte Einkommen von dir plus deinen Eltern den sogenannten Bedarf deiner Eltern (der Bedarf wird von der Arge ermittelt) bekommen deine Eltern vermutlich kein Hartz 4 mehr und du musst tatsächlich für deine Eltern aufkommen.
Der Bedarf wird ungefähr so ausgerechnet, pie mal daumen.
Grundbadarf 345 Euro pro Person Plus Miete
in deinem Fall alse 2 mal 345 Euro da zwei Personen = 690 Euro + Miete.
Bedarf 690 Euro + Miete(weis nicht wie hoch) - Einkommen (weiß nicht wieviel du verdienst) ergibt ungefähr die Höhe von Hartz 4 zahlungen.
Bleibt bei dieser Rechnung kein Positive Zahl dann bekommen deine Eltern vermutlich kein Hartz 4. Ist das Ergebnis eine postive Zahl entspricht der Betrag dem Hartz 4.
Bei meiner schwester wurde meines wissens so gerechnet.
Sie ist alleinerziehen mit einem Kind 4 Jahre.
Bei Ihr wurde dass Einkommen des Kindes (Unterhalt ca 200 Euro + Kindergeld ca 140 Euro ) dass den Grundbedarf das Kindes Überstieg (Grundbedarf glaube so ca. 240 Euro) von Ihrem Hartz 4 (Bedarf) abgezogen (ca 100 Euro).
Ihr Kind ( 4 Jahre) muß also mit 100 Euro für die Mutter aufkommen, bw Sie bekommt 100 Euro weniger Hartz 4 weil Ihr Kind Unterhalt + Kindergeld erhält.
Ich vermute also dass deine Eltern keinen Anpruch auf hartz 4 haben.
Du müsstest also einen eigenen "Hausstand" gründen damit deine Eltern wieder anspruch auf hartz 4 haben, da du dann nicht mehr zur Bedarfsgemeienschaft deiner Eltern zählst.
Dass deine Eltern dich nicht beim Antrag auf Hartz 4 angegeben haben ist sicherlich ein vergehen, und vermutlich auf Sozialbetrug.
Die Ausrede dass Sie dass nicht gewusst hätten oder vergessen hätten zählt vermutlich nicht da nichtwissen oder vergessen nicht vor Strafe schützt.
Da die Arbeitsagentur kontrolliert (hausbesuche macht , daten abgleicht mit verschieden Amtern...) würde ich mich lieber selber anzeigen, um eventuelle höhrer Strafen zu vermeiden.Außerdem ehrlich währt am längsten.
Ich hoffe ich konnte dir helfen, leider konnte ich dir aufgrund deiner Frage, keine erfreuliche Antwort geben.
Ich wünsch dir alles gute.
Gott zum Gruße
Heinz





danke für die Rasche Antwort, nur habe ich doch mal was gelesen davon das es die möglichkeit gibt, das man einen Untermietvertrag macht und ebend eine eigene BG dadurch bildet, ich habe vorhin was gelesen das es jetzt in bezug auf unter 25 jährige so ist das sie wenn sie im gemeinsamen Haushalt der eltern leben seit 1.8. keine eigene BG mehr sind und in die BG der eltern zählen. dann wäre es ja so wie du es geschrieben hast, wie ist das jetzt aber bei den über 25 jährigen ?
bilden die eine eigene BG oder ist es dann auch immer noch eine Bedarfsgemeinschaft ?
und wie gesagt was nützt ein Untermietvertrag ?
MFG
Andreas
bilden die eine eigene BG oder ist es dann auch immer noch eine Bedarfsgemeinschaft ?
und wie gesagt was nützt ein Untermietvertrag ?
MFG
Andreas
Re: Brauche Hilfe und Rat !!!
Hallo Andreas,Andreas hat geschrieben:guten Tag
Ich habe ein Problem und bräuchte wie das Thema schon sagt Hilfe und einen Rat.
Es geht um folgendes:
Ich (24) werde im november 25 Jahre alt und wohne noch bei meinen Eltern.
Ich bin Selbstständig und habe ein normales Einkommen.
Meine Eltern beziehen beide ALG2.
Bisher wurde ich in keinen der Anträge erwähnt, weil die Befürchtung besteht, das wenn ich auf den Anträgen mit erwähnt werde ihre Leistungen drastisch wegen meines einkommens gekürzt werden.
Ich selber sehe da überhaupt nicht durch, weil es da soviel sachen gibt die wegen der Altersgrenze von 25 zu berücksichtigen sind und man nicht weiß was man machen kann und was ebend nicht.
Zur Sachbearbeiterin brauch man auch nicht hin gehen und fragen , dort würden ja im schlimmsten falle gleich sanktionen passieren.
Es ist aber auch so, das ne Lösung auf dem schnellsten Weg gefunden werden soll, damit meine Eltern im falle einer Prüfung keine Probleme bekommen und man sich selber über dieses Problem zu mindest keine Sorgen mehr machen braucht.
also bitte Helft mir und sagt mir wie man am besten vorgehen sollte, damit man meinen Eltern nicht ans Geld gehen kann, also das ich in dem Fall nicht für den Lebensunterhalt meiner elter aufkommen muß. Nach dem was ich gehört habe muß ich mich an der Miete mit beteiligen, was aber kein Problem wäre.
sollte man einen Untermietvertrag machen ?
soll wir bis zu meinem 25. Geburtstag warten bis ich gemeldet werde ?
oder bin ich gezwungen mir doch ne eigene Wohnung zu nehmen ?
oder gibt es doch noch ne andere Möglichkeit ?
Bitte um Antwort
Danke schon mal im vorraus
Andreas
die Chancen sich der "Verantwortung" zu entziehen werden immer geringer. Und immerhin sind es deine Eltern.
Auch habe ich läuten hören," das Kinder zur Verantwortung" hinzugezogen werden, in Zukunft mit Ihrem Einkommen einzustehen. Wird also wohl bald keine Rolle mehr spielen sich über das eigene Alter Gedanken zu machen auser solchen, "wer kümmert sich um mich wenn ich Alt geworden bin".
Tja wo sind die Zeiten, als die Oma auf den Enkel aufgepasst hat.
Ein Gedankenanstoss.
Einen ehrlichen Antrag ausfüllen und es wird keine Sanktionen geben.
Übrigens um auf Berechnungen zurückgreifen zu können, gibts hier auch im Forum Möglichkeiten dazu und Hinweise auf webinformationen.
MfG
rijo
naja die Frage ist die zweckmäßigkeit !
ich habe für mich als single ein gutes einkommen, es würde aber nicht reichen um meine Eltern davon mit zu unterstützen !
sie sind auf die 690 € genauso angewiesen wie ich auf mein Einkommen.
Das Problem was die ganze sache hat ist einfach nur die zweckmäßigkeit, weil ich die wohnung meiner eltern nur zur Übernachtung benutze weil ich von 11:00 Uhr bis 0:00 Uhr auf Arbeit bin.
Ich will ja dort nicht leben nur übernachten und dann ist selbst eine 2. Wohnung an zu mieten sinnlos.
Wenn ich allerdings bei meinen eltern wohnen bleibe und sie würden dann dadurch nix bekommen, ist es noch schlechter, ich weiß nicht was wir machen sollen, damit man normal leben kann, aber es auch keine drastischen finanziellen einschnitte gibt.
ich habe für mich als single ein gutes einkommen, es würde aber nicht reichen um meine Eltern davon mit zu unterstützen !
sie sind auf die 690 € genauso angewiesen wie ich auf mein Einkommen.
Das Problem was die ganze sache hat ist einfach nur die zweckmäßigkeit, weil ich die wohnung meiner eltern nur zur Übernachtung benutze weil ich von 11:00 Uhr bis 0:00 Uhr auf Arbeit bin.
Ich will ja dort nicht leben nur übernachten und dann ist selbst eine 2. Wohnung an zu mieten sinnlos.
Wenn ich allerdings bei meinen eltern wohnen bleibe und sie würden dann dadurch nix bekommen, ist es noch schlechter, ich weiß nicht was wir machen sollen, damit man normal leben kann, aber es auch keine drastischen finanziellen einschnitte gibt.