selbstständiger freund

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
mama
Beiträge: 1
Registriert: 14.08.2006 21:29

selbstständiger freund

Beitrag von mama »

also ich mama von 3 kids möchzte gerne mit meine freund zusammenziehen...er ist nicht der vater der kinder

habe selbst ein einkommen von 462 euro kindergeld

hab 427euro miete
89 heizung....


so mein freund ist selbstständigt in der baubranche tätig und bekommt im durchschnitt 1700 nach rechnungsstellung , hat aber noch ausgaben ( betriebliche und steuern)

wie wird es berechnet...beim ALg2 oder Ergänzende sozialhilfe...

wollt mal durchrechnen weiss aber net wo...und aufen amt will ich nicht nachfragen,,,,die schauen immer so komisch


bitte helft uns
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Bis zum 01.08.06 war es so, dass Ihr Freund , wenn er nicht bereit gewesen wäre, nicht für Sie und Ihre Kinder hätte aufkommen müssen. Jetzt geht die ArGe davon aus, dass alleine die gemeinsame Betreuung von Kindern (egal wessen) ausreicht, um ein eheähnliches Verhältnis zu unterstellen.

Selber ausrechnen können Sie das z.B. mit folgendem Rechner:

http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html
Sonne22
Beiträge: 7
Registriert: 01.08.2006 09:50

Beitrag von Sonne22 »

Hallo Mama,

bei uns ist das so:
ich bin selbständig und er arbeitslos, wir leben zusammen - also eine Bedarfsgemeinschaft.
Da meine Geschäfte zur Zeit sehr bescheiden laufen, erziehle ich keinen Gewinn. Ich muß meine Einnahmenüberschuß Berichte alle 3 Monate vorlegen. So lange ich keinen Gewinn erwirtschafte ( habe noch Altlasten zu zahlen ) wird nichts gekürzt oder gestrichen. Ich weis aber nicht, ab welcher Höhe Gewinn kein Hartz 4 mehr gezahlt wird. Ich vermute, dass monatliche Einnahmen in Höhe von 1700 € keinen Minusertrag ergeben, also könnte es sein, dass Sie nichts mehr oder weniger bekommen.

Viele Grüße
rijo
Beiträge: 6
Registriert: 16.08.2006 12:45

Re: selbstständiger freund

Beitrag von rijo »

mama hat geschrieben:also ich mama von 3 kids möchzte gerne mit meine freund zusammenziehen...er ist nicht der vater der kinder

habe selbst ein einkommen von 462 euro kindergeld

hab 427euro miete
89 heizung....


so mein freund ist selbstständigt in der baubranche tätig und bekommt im durchschnitt 1700 nach rechnungsstellung , hat aber noch ausgaben ( betriebliche und steuern)

wie wird es berechnet...beim ALg2 oder Ergänzende sozialhilfe...

wollt mal durchrechnen weiss aber net wo...und aufen amt will ich nicht nachfragen,,,,die schauen immer so komisch


bitte helft uns
Du bekommst nichst von der Agentur für Dich?
im Westen wohl 345.-- für alleinerziehenden Haushaltsvorstand und im Osten wohl 311.--!
Naja wie auch immer.
Zuerst wird es beim Zusammenzug eine Neuberechnung geben, unter Umständen wird dein Freund zum Träger der Bedarfsgemeinschaft.
Ganz sicher sogar.
Also Frau kann nur verlieren.
Google mal und such unter Hartz4 Berechnungen. Sehr Informativ.
MfG
rijo
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