Hallo. Ich bin 21 Jahre alt und arbeitslos.
Bin vor ca. 1 monat aus meiner WG ausgezogen und seitdem mehr oder weniger obdachlos... (hab dort keine Miete zahlen müssen, daher musste das Amt nicht zahlen)
Nach meinen Infos steht mir ein WG Zimmer oder ein möbliertes zu, richtig? Wie läuft das jetzt alles ab?
Soweit ich weiß, bin ich nicht mehr gemeldet...
Aber da ich ja nirgendwo fest wohne, weiß ich nicht, wie das mit einer neuen Meldeadresse ist...
Ich hab noch Zeit bis Samstag, dann muss ich auch hier, wo ich z.zt. bin (bei einem Freund und seinen Eltern) wieder raus... (Platzmangel, Schule etc.)
Und ich hab wirklich Angst, das das Arbeitslosenamt einfach "Nein sagt und mir keine Wohnung zahlt.
Ich war zuletzt gemeldet in Schleswig Holstein/Norderstedt...
Hätte auch WGs in Hamburg in Aussicht.
Soll ich jetzt einfach mit dem Wohnungangebot zum Amt in Sh-H?
(Zu meinen eltern zurück ziehen kann ich nicht. Ausgeschloßen!)
Weil ich bin dort ja nicht mehr als arbeitslos gemeldet, seit ich aus meiner alten WG raus musste. D.h. ich bekomm schon seit 2 monaten kein Geld mehr... (hab davor 2 monate ALG II bekommen)
Bin echt am verzweifeln.
Wäre super wenn mir irgendwer helfen könnte bzw. sagen könnte wie ich was jetzt machen muss.
Und wie ist das mit der Kaution? die kann ich nie im Leben zusammen bekommen...
- Ich häte auch einen Job, wo ich selber etwas dazu verdienen kann, es ist also nicht so, dass ich nicht will. nur ohne festen Wohnsitz ist das fast unmöglich.
Will mein Leben nur endlich in Griff bekomm, aber ohne Wohnung oder zumindest nem Zimmer schaff ich das nicht.
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"Trotz massiver verfassungsrechtlicher Kritik an der Entmündigung der unter 25-jährigen Erwachsenen, wurde diesbezüglich lediglich der § 68 Abs. 2 SGB II aufgenommen, der besagt, daß Erwachsene unter 25 Jahren von dem Auszugs-Verbot ausgenommen seien, wenn sie am Stichtag 17. Februar 2006 nicht mehr bei ihren Eltern/einem Elternteil wohnten ."
Ich wohne seit dem 1. Juli 2005 nicht mehr bei meinen Eltern (die haben mich damals vor die Tür gesetzt)... hab dann zwischendurch 2x in einer Krisenwohnung gewohnt... damit hab ich doch einen "Beweis" das ich zum "Stichtag" nicht mehr daheim wohnte und damit auch Anspruch auf ein eigenes WG Zimmer, oder?
Ich könnte ja theoretisch auch meinen damaligen "Betreuer" als "Zeuge" nennen!
Außerdem hat die AgAr damals auch die Miete übernommen und damit ja selber eine Vorlage, dass ich zum genannten Zeitpunklt definitiv nicht mehr im Elternhaus gelebt hab.
Hab ich also ne Chance, wieder eine Dach über Kopf zu bekommen?
Danke!
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Ich hab jetzt mal 2 Beiträge (hab beie in einem anderen Forum gepostet, aber keine Antwort bekommen. DA es dringend ist, versuch ichs nochmals hier)
Bitte helft mir. Es geht echt um Stunden... Ich bin sonst ab Sa. obdachlos!
Wohnungslos - U 25 - Trotzdem Rechte?
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