viele fragen zum antrag

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Carmen82
Beiträge: 5
Registriert: 12.08.2006 18:33

viele fragen zum antrag

Beitrag von Carmen82 »

Hallo

so nun werde ich meine arbeitslos meldung rückgängig machen und alg 2 beantragen. so nun meine fragen, wie ist das nun ich muss ja angeben ob ich drei stunden täglich arbeiten kann, kann ich ja schon aber eigentlich ja auch nicht wegen meiner tochter die erst 9 monate alt ist und ich ja keine betreuung mehr habe. dann noch was mein freund der vater meiner tochter wohnt 200 km weit weg. wie funktioniert es da, unterhalt kann er nicht zahlen er verdient ja gerade mal soviel das es für seine miete usw. langt also im schnitt bekommt er nicht mehr wie 1000 euro raus, habe also auch keine unterhaltsansprüche geltend gemacht bei ihm. ich habe keine ahnung auf was ich da alles achten muss, kenne mich auch nicht wirklich aus. beantrage das zum ersten mal. ich wohne alleine mit meiner tochter und habe ausser das erziehungsgeld und kindergeld nichts. aber soweit ich weiß darf das erziehungsgeld nicht mit angerrechnet werden weil ich vorher arbeitslos war, stimmts? ich hoffe ihr könnt mir sagen auf was ich alles achten muss, achja und noch was, muss ich wohngeld extra beantragen oder ist das im alg2 antrag mit dabei?
lg carmen
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Carmen82
Hilfe zu den Anträgen gibt es auf dieser Seite ganz ausführlich, schau Dich da mal um:

http://www.alg-2.info/hilfe/algii_antra ... umschiffen

Das mit den 3 Stunden meint, das Du für 3 Stunden lang in der Lage bist zu arbeiten, bei der Kinderbetreuung gibt es Hilfen.
Wohngeld brauchst/kannst Du nicht separat beantragen, das sind dann die Kosten der Unterkunft im Alg2.
Erziehungsgeld wird nicht als Einkommen angerechnet, das Kindergeld schon.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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