Ich hab mir heute die Bescheide (vom 28.07.06) nochmal richtig angesehen. Mir ist aufgefallen, dass das Grundstück und das Haus nicht in den Bescheiden und damit nicht in der Berechnung auftaucht. Ist das normal?
Im Antrag auf ALG2 haben wir Haus und Grundstück (50% gehöhrt meiner Freundin) mit folgenden Werten angegeben: Haus 184 qm, selbstbewohnt 72 qm. Die Differenz bewohnen der Bruder, ist zu 50% Eigentümer, meiner Freundin und Ihre Eltern, die ein notariell bescheinigtes freies Wohnrecht haben. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 2500 qm.
Liegt es daran, dass wir kurz vorher einen Antrag auf Wohngeld gestellt haben.
Im Bewilligungsbescheid ist nur der §22 SGB II zitiert und angemessen unterstrichen!?!
Was soll ich machen? Stimmt das so?
wurli
Haus nicht im ALG2 Bescheid aufgeführt?!?
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Gast
Zur Info: KDU bedeutet: Kommunale Leistungen nach dem SGB II – ohne flankierende Maß-nahmen-(z.B.Leistungen f.Unterkunft u.Heizung)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.