Haus nicht im ALG2 Bescheid aufgeführt?!?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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wurli
Beiträge: 5
Registriert: 26.02.2006 13:11

Haus nicht im ALG2 Bescheid aufgeführt?!?

Beitrag von wurli »

Ich hab mir heute die Bescheide (vom 28.07.06) nochmal richtig angesehen. Mir ist aufgefallen, dass das Grundstück und das Haus nicht in den Bescheiden und damit nicht in der Berechnung auftaucht. Ist das normal?
Im Antrag auf ALG2 haben wir Haus und Grundstück (50% gehöhrt meiner Freundin) mit folgenden Werten angegeben: Haus 184 qm, selbstbewohnt 72 qm. Die Differenz bewohnen der Bruder, ist zu 50% Eigentümer, meiner Freundin und Ihre Eltern, die ein notariell bescheinigtes freies Wohnrecht haben. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 2500 qm.
Liegt es daran, dass wir kurz vorher einen Antrag auf Wohngeld gestellt haben.
Im Bewilligungsbescheid ist nur der §22 SGB II zitiert und angemessen unterstrichen!?!

Was soll ich machen? Stimmt das so?

wurli
Gast

Beitrag von Gast »

Wieviel bekommt Ihr denn an KdU, und wie hoch sind die umlagefähigen Kosten? Wenn das aufgeht, ist es o.k.
wurli
Beiträge: 5
Registriert: 26.02.2006 13:11

Beitrag von wurli »

KdU?

Als mon. Kosten haben wir nur Heizkosten von ca. 99 Euro.
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
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Beitrag von DjTermi »

Zur Info: KDU bedeutet: Kommunale Leistungen nach dem SGB II – ohne flankierende Maß-nahmen-(z.B.Leistungen f.Unterkunft u.Heizung)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
wurli
Beiträge: 5
Registriert: 26.02.2006 13:11

Beitrag von wurli »

April: 321,19 Euro
Mai: 321,19 Euro
Ab Juni nichts, weil zusammen 1087 Euro haben (wegen meiner Rente ab Juni) und der Bedarf mit 894 Euro beziffert ist.
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