job im ausland, danach harz4
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- sandhopser
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job im ausland, danach harz4
hallo
hätt da mal ne frage
ich habe die möglichkeit im ausland zu arbeiten für 3 monate.
bekomme NETTO 3000 euro im monat macht also 9000 euro.
bekomme ich überhaupt noch nach den 3 monaten wieder harz4??? oder werden die 9000 euro irgendwie mit angerechnet??
danke schonmal für eure antworten
mfg
daniel
hätt da mal ne frage
ich habe die möglichkeit im ausland zu arbeiten für 3 monate.
bekomme NETTO 3000 euro im monat macht also 9000 euro.
bekomme ich überhaupt noch nach den 3 monaten wieder harz4??? oder werden die 9000 euro irgendwie mit angerechnet??
danke schonmal für eure antworten
mfg
daniel
Zuletzt geändert von sandhopser am 09.08.2006 16:35, insgesamt 1-mal geändert.
Du hast ein freibetrag, musst dann schauen ob dieser Freibetrag noch im Rahmen ist.
PS: Wo ist das ? Möchte ich auch gerne Anfangen.
PS: Wo ist das ? Möchte ich auch gerne Anfangen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

- sandhopser
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Der Freibetrag für Vermögen, das für die Altersvorsorge eingesetzt wird, steigt von 200 Euro auf 250 Euro pro Lebensjahr, maximal 16.250 Euro. Mehr dazu hier: http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... c2526.html
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
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- sandhopser
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Das musst Du dir ausrechnen wie alt Du bist, und dan den Freibetrag.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

- sandhopser
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Also dein Alter 20 mal 150 Euro. Macht 3000 Euro Vermögensfreibetrag, die du quasi als Sparvermögen behalten darfst, wenn du anschliessend wieder Alg2 beantragst. Alles was darüber geht, musst du erst aufbrauchen, bevor dir Alg2 zusteht.Gleichzeitig wird der allgemeine Vermögensfreibetrag (Grundfreibetrag) von 200 Euro auf 150 Euro je Lebensjahr gesenkt, maximal 9.750 Euro.
Ich bin mir nicht sicher, aber ich denke dass du wohl nachweisen musst, dass du den Rest wirtschaftlich ausgegeben hast. Sind ja immerhin 6000 Euro für 3 Monate Arbeit (also 9000 minus den Sparfreibetrag)
Gruß
DC
- sandhopser
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Hallo sandhopser
Wieso hättest Du nichts davon?
Neben dem Freibetrag zur Altersvorsorge gibt es auch einen für Vermögen.
Auf der Seite:
http://www.projekt-geben.de/service/Fra ... #Vermoegen
findest Du weiteres.
Der Job lohnt sich auch insofern, das sich vielleicht die Chance einer Weiterbeschäftigung bietet.
Danach beantragst Du wieder Alg2, wenn Du bedürftig bist ist das kein Problem.
Gruß
Wieso hättest Du nichts davon?
Neben dem Freibetrag zur Altersvorsorge gibt es auch einen für Vermögen.
Auf der Seite:
http://www.projekt-geben.de/service/Fra ... #Vermoegen
findest Du weiteres.
Der Job lohnt sich auch insofern, das sich vielleicht die Chance einer Weiterbeschäftigung bietet.
Danach beantragst Du wieder Alg2, wenn Du bedürftig bist ist das kein Problem.
Gruß
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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- Beiträge: 25
- Registriert: 29.07.2006 13:28
Allgemeiner VermögensfreibetragMelinde hat geschrieben:Hallo sandhopser
Wieso hättest Du nichts davon?
Neben dem Freibetrag zur Altersvorsorge gibt es auch einen für Vermögen.
Auf der Seite:
http://www.projekt-geben.de/service/Fra ... #Vermoegen
findest Du weiteres.
Der Job lohnt sich auch insofern, das sich vielleicht die Chance einer Weiterbeschäftigung bietet.
Danach beantragst Du wieder Alg2, wenn Du bedürftig bist ist das kein Problem.
Gruß
Geschützt ist ein Vermögen von 200 € je Lebensjahr, mindestens 4.100 € und höchstens 13.000 €. (Ein 20-Jähriger hat beispielsweise einen Freibetrag von 4.100 €, ein 40-Jähriger einen Freibetrag von 8.000 € usw..)
Ist doch aber noch der alte Freibetrag auf der Website, oder ?
Gelten eigentlich ab 1.08. auch noch der mindestbetrag von 4100 € oder nur noch Alter * 150 € ?