Hallo,
meine Mum ist 57jahre jung
und muss vom Amt Zwangsumziehen - hat sie auch kein Problem mit, hat auch eine Wohnung gefunden die das Amt auch genehmigt - die Wohnung ist nur ein Hauseingang weiter
ABER
wie soll meine Mutter das bezahlen? Sie sagte dort, das sie kein Geld habe, sie kann auch nicht tapezieren oder die Möbel hier aus ihrem 5ten Stock tragen und rüber ins andere Haus 1Etage bringen.
Das Amt sagt natürlich wie immer, ja sie haben doch sicher genug Leute die ihnen helfen können, meine Mutter verneinte dies das Sie keine Leute hat und ihre Freunde sind auch alle über 50jahre und können sicher keine Möbel schleppen und ein Kredit bekommt Sie als Harz4 Empfängerin sowieso nicht umd das alles zu bezahlen.
Bitte helft mir!
Sowie habe ich gelesen auf einer Seite wo viele Beschlüsse stehen, das eine ein neues Bett und ein Schrank bekam, weil das kaputt gegangen ist bei Umzug (wg. alter) - habt ihr davon schon mal was gehört???
Es wäre super nett wenn ihr mir schnell helfen könnt, vielleicht habt ihr ja auch eine Seite wo sowas genau steht oder Gerichtsbeschlüsse von Euch selber oder im Internet!!!
Ich danke euch Herzlichst
Liebe Grüsse Dini (Nadine)
Zwangsumzug meiner Mum - 57jahre - was steht ihr zu ??? HILF
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo dini
Wenn zum Umzug aufgefordert wird trägt das Amt alle Kosten.
Antrag auf Übernahme der Umzugskosten stellen. Nicht nur den Möbelwagen samt Fahrer, auch Transporthilfe beantragen. Deine Mutter kann in ihrem Alter keine Möbel schleppen.
Auch die Renovierung der Wohnung beantragen. Zumindest für die alte Wohnung gehört die Renovierung zu den mietvertraglich geschuldeten Pflichten als Mieter.
Alle Anträge schriftlich stellen, dann muß ein schriftlicher Bescheid erstellt werden gegen den dann Widerspruch eingelegt werden kann.
Gruß
Wenn zum Umzug aufgefordert wird trägt das Amt alle Kosten.
Antrag auf Übernahme der Umzugskosten stellen. Nicht nur den Möbelwagen samt Fahrer, auch Transporthilfe beantragen. Deine Mutter kann in ihrem Alter keine Möbel schleppen.
Auch die Renovierung der Wohnung beantragen. Zumindest für die alte Wohnung gehört die Renovierung zu den mietvertraglich geschuldeten Pflichten als Mieter.
Alle Anträge schriftlich stellen, dann muß ein schriftlicher Bescheid erstellt werden gegen den dann Widerspruch eingelegt werden kann.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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