Hallo!
Ich wohne allein in einer 52 qm großen Wohnung. Die Miete beträgt 326 euro. Da die Wohnung gemäß Hartz4 zu groß ist und man mir sagte, Miete würde nur bis 300 euro übernommen, wurden mir 26 euro gestrichen. Aus einer zu großen Wohnung vertrieben werden kann man ja aufgrund Hartz4 nicht, man wird eben mit Kürzungen bestraft. Nun möchte ich aber umziehen und frage mich, ob es erlaubt ist, wieder in eine Wohnung zu ziehen, die größer als 50 qm ist, oder ob mehr als 50 qm nur geduldet werden, wenn man bei Hartz4-Eintritt bereits dort lebt.
Weiß jemand, ob ich in eine 55 qm Wohnung umziehen kann und eben nur mit den üblichen Kürzungen belegt werde, oder ob es für mich regelrecht verboten ist, in mehr als 50 qm zu ziehen?
Gruß, Blaumeise
Darf ich als Síngle in eine 55 qm-Wohnung umziehen?
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Was Ralf damit sagen möchte, wo kommst Du her *g
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
