Darf ich als Síngle in eine 55 qm-Wohnung umziehen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Blaumeise
Beiträge: 3
Registriert: 08.08.2006 08:34

Darf ich als Síngle in eine 55 qm-Wohnung umziehen?

Beitrag von Blaumeise »

Hallo!

Ich wohne allein in einer 52 qm großen Wohnung. Die Miete beträgt 326 euro. Da die Wohnung gemäß Hartz4 zu groß ist und man mir sagte, Miete würde nur bis 300 euro übernommen, wurden mir 26 euro gestrichen. Aus einer zu großen Wohnung vertrieben werden kann man ja aufgrund Hartz4 nicht, man wird eben mit Kürzungen bestraft. Nun möchte ich aber umziehen und frage mich, ob es erlaubt ist, wieder in eine Wohnung zu ziehen, die größer als 50 qm ist, oder ob mehr als 50 qm nur geduldet werden, wenn man bei Hartz4-Eintritt bereits dort lebt.
Weiß jemand, ob ich in eine 55 qm Wohnung umziehen kann und eben nur mit den üblichen Kürzungen belegt werde, oder ob es für mich regelrecht verboten ist, in mehr als 50 qm zu ziehen?

Gruß, Blaumeise
katze34
Beiträge: 33
Registriert: 31.07.2006 10:42

Beitrag von katze34 »

:D hi du darfst wohnen wo du willst bekommst aber nu das geld für das was dir an Qm zu steht.
Gast

Beitrag von Gast »

Blaumeise,

das kommt auf die kommunale Regelung an.
Das ist überall unterschiedlich.
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Was Ralf damit sagen möchte, wo kommst Du her *g
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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