Wichtig! Rückerstatung von zu Unrecht erbrachter Leistungen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Dede
Beiträge: 3
Registriert: 08.08.2006 02:22

Wichtig! Rückerstatung von zu Unrecht erbrachter Leistungen

Beitrag von Dede »

Hy vieleicht könnt ihr mir weiter helfen!!

Ich habe seit anfang des jahres ALG2 erhalten meinen Antrag im januar gestellt zu disem zeitpunkt war noch nicht klar wieviel Unterhalt ich von meinem vater bekomme.
Ich habe am 2.2.06 erfahren das ich 275 € Unterhalt (ab 1.2.06) erhalte
dies habe ich meinem Sachbearbeiter am 3.2.06 schriftlich mittgeteielt dieser Brief landete Abgestempelt und Unterschrieben mit Datum in meiner Akte.
Am 23.5.06 war ich wegen der Weiterbewilligung auf dem Amt. Seit 1.6.06 bekomme ich jetzt keine leistungen mehr und soll 1.375,00€ zurück zahlen!!

Mir wird vorgeworfen ich hätte mein einkommen (Unterhalt) nicht gemeldet da sie es erst bei der weiterbewilligung bemerkt haben obwohl ich nachweislich am 3.2.06 die Unterhaltsberechnung abgegeben habe. Das ist meiner meinung nach ein fehler vom amt und nicht mein eigenverschulden!

Wäre nett wenn mir jemand zurück schreibt ich hab absolut keine ahnung was ich dagegen machen soll !!
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Dede
Wenn Du neben dem Unterhalt noch Alg 2 bekommen hast hätte Dir auffallen müssen das irgendetwas schief läuft. Unterhalt wird immer als Einkommen angerechnet und der Betrag den Du zurückzahlen musst ist genau das Alg2 das Dir wegen dem Unterhalt garnicht zugestanden hat.
Ob ein Widerspruch erfolgreich sein wird ist fraglich.
Versuch eine Rückzahlung in kleinen Raten zu vereinbaren.
Kann Dir leider nichts positiveres dazu schreiben.
Gruß
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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