Harz IV und Witwenrente

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Andrea

Harz IV und Witwenrente

Beitrag von Andrea »

Hallo zusammen,
meine Schwester (51 Jahre) erhält nur noch bis Juni 2006 Arbeitslosengeld. Nun erhält sie jedoch ca. 600 € Witwenrente, da ihr Mann im März verstorben ist . Wie läuft das ganze dann bei der Hartz IV Berechung? Sie wohnt zusammen mit meiner Mutter in einem gemieteten Haus. Jeder hat eigene Räume einschl. Küche, nur Bad und Toilette werden gemeinsam genutzt. Der Mietvertrag läuft auf unsere Mutter, meine Schwester beteiligt sich jeweils mit den halben Kosten bei Miete und Nebenkosten.
Wie würde das dann laufen mit der Anrechnugn der Miete? Unsere Mutter ist Rentnerin. Bekommt meine Schwester dann überhaupt noch ALG II?
Wäre schön, wenn uns jemand weiterhelfen kann. Ist zwar noch ein wenig Zeit, aber das wird wohl ganz schön schnell vorbei sein
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
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ALG II + Witwenrente

Beitrag von Carola »

Jede der Schwestern bilden für sich selbst eine einzelne Bedarfsgemeinschaft. Das heißt, das jede ALGII beantragen muss.

Es werden für jede Person in der Haushaltsgemeinschaft Mietanteile errechnet. Also bei zwei Personen zahlt jeder die Hälfte.

600,00 Euro Rente werden zu wenig sein um davon die halbe Miete und noch davon Leben zu können.

Es besteht lediglich eine Haushaltgemeinschaft. Geschwister die in einem Haus leben können nicht wie ein "Ehepaar" behandelt werden.

Hier noch mal ein nützlicher Link zum ALGII-Rechner mit dem jede für sich ihren etwaigen Anspruch errechnen kann:

http://www.geldsparen.de/content/finanz ... pensub=960
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