Hallo.
Da meine Partnerin und ich uns vor kurzem getrennt haben, zieht nun jeder in eine eigene Wohnung.
Ab dem 1.September werde ich vorläufig ALG2 beziehen.
Da der Kühlschrank und die Waschmaschine Besitz meiner Partnerin sind, möchte ich wissen, ob ich einen Kühlschrank und eine Waschmaschine in Form der Einmalhilfen vom Amt bekomme? Ich finde überall widersprüchliche Angaben. Einer Freundin wurde diese Einmalhilfe verwährt. Ich wiederum habe in einem Infoblatt der Arbeitsagentur gelesen, das es diese Einmalhilfen beim ersten Bezug einer eigenen Wohnung weiterhin gibt.
Was ist nun der aktuelle Stand der Dinge?
Bitte um Hilfe. Eventuell mit emrsprechenden Links.
Danke.
cat
Einmalhilfen/Erstausstattung Unklarheiten
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Schauen Sie mal da nach, damit dürfte die Frage beantwortet sein:
http://www.erwerbslos.de//index.php?opt ... 76&Itemid=
http://www.erwerbslos.de//index.php?opt ... 76&Itemid=
Hatte mich diesbezüglich auch einmal bei der ARGE erkundigt. Dort wurde mir sodann folgendes gesagt:
Wenn der Partner aus der Wohnung auszieht und Einrichtungsgegenstände wie Kühlschrank,Bett,Schrank e.t.c. mit nimmt, hat man Anspruch auf Erstausstattung! Natürlich vorausgesetzt, daß diese Möbel auch dieser Person gehören!
Bargeld gibt es aber in der Regel nicht, man muß sich meist mit gebrauchten Möbel (Möbelbörse e.t.c.) begnügen. Die gibt es aber dann kostenlos.
Einfach aufschreiben, was benötigt wird und Antrag bei der ARGE stellen.
Wenn der Partner aus der Wohnung auszieht und Einrichtungsgegenstände wie Kühlschrank,Bett,Schrank e.t.c. mit nimmt, hat man Anspruch auf Erstausstattung! Natürlich vorausgesetzt, daß diese Möbel auch dieser Person gehören!
Bargeld gibt es aber in der Regel nicht, man muß sich meist mit gebrauchten Möbel (Möbelbörse e.t.c.) begnügen. Die gibt es aber dann kostenlos.
Einfach aufschreiben, was benötigt wird und Antrag bei der ARGE stellen.
Ich kann hier nur meine persönlichen Erfahrungen preisgeben und meine Beiträge stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar.