Einmalhilfen/Erstausstattung Unklarheiten

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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cat
Beiträge: 2
Registriert: 01.08.2006 22:09

Einmalhilfen/Erstausstattung Unklarheiten

Beitrag von cat »

Hallo.

Da meine Partnerin und ich uns vor kurzem getrennt haben, zieht nun jeder in eine eigene Wohnung.
Ab dem 1.September werde ich vorläufig ALG2 beziehen.
Da der Kühlschrank und die Waschmaschine Besitz meiner Partnerin sind, möchte ich wissen, ob ich einen Kühlschrank und eine Waschmaschine in Form der Einmalhilfen vom Amt bekomme? Ich finde überall widersprüchliche Angaben. Einer Freundin wurde diese Einmalhilfe verwährt. Ich wiederum habe in einem Infoblatt der Arbeitsagentur gelesen, das es diese Einmalhilfen beim ersten Bezug einer eigenen Wohnung weiterhin gibt.
Was ist nun der aktuelle Stand der Dinge?
Bitte um Hilfe. Eventuell mit emrsprechenden Links.
Danke.

cat
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Schauen Sie mal da nach, damit dürfte die Frage beantwortet sein:

http://www.erwerbslos.de//index.php?opt ... 76&Itemid=
Josdo
Beiträge: 81
Registriert: 31.03.2006 13:49
Wohnort: Saarland

Beitrag von Josdo »

Hatte mich diesbezüglich auch einmal bei der ARGE erkundigt. Dort wurde mir sodann folgendes gesagt:

Wenn der Partner aus der Wohnung auszieht und Einrichtungsgegenstände wie Kühlschrank,Bett,Schrank e.t.c. mit nimmt, hat man Anspruch auf Erstausstattung! Natürlich vorausgesetzt, daß diese Möbel auch dieser Person gehören!

Bargeld gibt es aber in der Regel nicht, man muß sich meist mit gebrauchten Möbel (Möbelbörse e.t.c.) begnügen. Die gibt es aber dann kostenlos.

Einfach aufschreiben, was benötigt wird und Antrag bei der ARGE stellen.
Ich kann hier nur meine persönlichen Erfahrungen preisgeben und meine Beiträge stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar.
Gast

Beitrag von Gast »

Einmalige Beihilfen werden von den Kommunen festgelegt, von einer Regel sollte man daher nicht sprechen. Kommunen gibt es viele in Deutschland, und überall ist dies anders geregelt.
In Hamburg z.B. gibt es "Bargeld".
Josdo hat geschrieben:Bargeld gibt es aber in der Regel nicht,
cat
Beiträge: 2
Registriert: 01.08.2006 22:09

Beitrag von cat »

Wofür steht die Abkürzung ARGE?
Ist damit die Agentur für Arbeit bzw. das kommunale Jobcenter gemeint?
Stehe da etwas auf dem Schlauch.

Danke.
cat
shadie4u
Beiträge: 1
Registriert: 02.08.2006 18:15

ARGE=

Beitrag von shadie4u »

HI

ARGE steht für ARBEITSGEMEINSCHAFT .... naja passt ja wie faust aufs auge ;-)
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