Hallo, habe bis jetzt immer eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben müssen, welche immer ein halbes Jahr Gültigkeit hatte. Die letzte lief am 30.06.2006 ab.
Habe mich im Juli 2006 dann wieder beim Arbeitsamt gemeldet (muß man ja alle 3 Monate) und es wurde nix erwähnt, daß die Eingliederungsvereinbarung abgelaufen sei und wieder erneut für ein halbes Jahr ausgestellt und von mir unterschrieben werden müsse.
Können mir finanzielle oder sonstige Nachteile entstehen b.z.w. muß ich den Sachbearbeiter auf den Ablauf aufmerksam machen?
Hatten mich nur gefragt, ob sich was geändert hat und wies mich dann darauf hin, daß ich mich in 3 Monaten wieder melden solle.
Eingliederungsvereinbarung
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Eingliederungsvereinbarung
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Wenn eine EGV abläuft sollte das eher ein Grund sein sich zu freuen. Es gehört nicht zu deinen Aufgaben die ARGE darauf hinzuweisen, jedenfalls ist das bisher nocht nicht Bestandteil einer EGV 

Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!