Eingliederungsvereinbarung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Josdo
Beiträge: 81
Registriert: 31.03.2006 13:49
Wohnort: Saarland

Eingliederungsvereinbarung

Beitrag von Josdo »

Hallo, habe bis jetzt immer eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben müssen, welche immer ein halbes Jahr Gültigkeit hatte. Die letzte lief am 30.06.2006 ab.

Habe mich im Juli 2006 dann wieder beim Arbeitsamt gemeldet (muß man ja alle 3 Monate) und es wurde nix erwähnt, daß die Eingliederungsvereinbarung abgelaufen sei und wieder erneut für ein halbes Jahr ausgestellt und von mir unterschrieben werden müsse.

Können mir finanzielle oder sonstige Nachteile entstehen b.z.w. muß ich den Sachbearbeiter auf den Ablauf aufmerksam machen?

Hatten mich nur gefragt, ob sich was geändert hat und wies mich dann darauf hin, daß ich mich in 3 Monaten wieder melden solle.
Ich kann hier nur meine persönlichen Erfahrungen preisgeben und meine Beiträge stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar.
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

@josdo
Können mir finanzielle oder sonstige Nachteile entstehen b.z.w. muß ich den Sachbearbeiter auf den Ablauf aufmerksam machen?

Definitiv nein. Sie müssen gar nichts machen.
Gast

Beitrag von Gast »

Arbeitsamt? Sie bekommen ALG-I?
Josdo
Beiträge: 81
Registriert: 31.03.2006 13:49
Wohnort: Saarland

Beitrag von Josdo »

Nein, ich bekomme ALG II, muß mich aber alle 3 Monate beim Arbeitsamt melden!
Ich kann hier nur meine persönlichen Erfahrungen preisgeben und meine Beiträge stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar.
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Wenn eine EGV abläuft sollte das eher ein Grund sein sich zu freuen. Es gehört nicht zu deinen Aufgaben die ARGE darauf hinzuweisen, jedenfalls ist das bisher nocht nicht Bestandteil einer EGV :roll:
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
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