Hallo,
vielleicht kurz zur sachlage:
31.05. Antrag auf ALG2 gestellt
08.06. fehlende Unterlagen abgegeben
28.06. fehlende Angaben und Unterlagen abgegeben
13.07. angeblich wieder fehlende unterlagen (alles nochmal abgegeben, was ich schon mal alles abgeben habe)
27.07. Ihr antrag auf sicherung abgelehnt da der Freibetrag des vermögen 10700,00 ????? übersteigt
Vorab es geht nur um den Juni,
01.06-08.06. ALG 1 ca.165€ noch bekommen
08.06.-22.06 ALG 2 beantragt
Ab 23.06 wieder in arbeit, verdienst für die 6Tage ca 360€ ausgezahlt aber erst am 15.Juli.
Ich lebe mit jemanden zusammen(22Jahre alt).
Ich habe ca. 3600€ Rückkaufswert für eine Lebensversicherung, ne andere Versicherung mit noch 0€ Rückkaufswert und ca 400€ auf dem Sparbuch mehr nicht (24Jahre alt)
Meine Freundin ca 900€ einkommen aus arbeit, sparbuch ca 100€ und ne versicherung die noch 0€ Rückkaufswert hat.
Miete 575€
So jetzt meine Frage, wie kommen sie auf einen Freibetrag von 10700,00 der überstiegen sein soll, wonach richtet sich dieser freibetrag Monat jahr, ich weiß ich nicht weiter...
ALG 2 abegelehnt da freibetrag für vermögen überschritten?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Wie die nun auf eine Summe von 10700,--€ kommen, kann man noch weniger als Aussenstehender einschätzen.
Der Freibetrag bezieht sich eben auf das Vermögen, was bei Antragstellung vorhanden ist, nicht das Einkommen.
Sie können ja mal den Sachbearbeiter fragen, wie er das berechnet hat. Ansonsten Widerspruch einlegen.
Der Freibetrag bezieht sich eben auf das Vermögen, was bei Antragstellung vorhanden ist, nicht das Einkommen.
Sie können ja mal den Sachbearbeiter fragen, wie er das berechnet hat. Ansonsten Widerspruch einlegen.
Haben sie eventuell ein hochwertiges Auto angegeben ?
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
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Montag zur ARGE tingeln und nachfragen . Die sollen dir mal zeigen wie dieser Betrag zusammen kam. Sollte etwas nicht richtig sein , gleich klarstellen. Bring am besten alle Unterlagen mit, Sparbücher , Bausparverträge etc. Passiert ja nunmal nicht selten das die Fehler bei der Dateneingabe machen, brauch ja nur mal 1-2 Nullen zuviel wo drin sein 

Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
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Das Problem ist das ich ja wieder arbeiten bin und das freundliche AMt, nur Do länger auf hat für Berufstätige bis 18°° widerspruch werd ich auf jeden fall machen und ihn dann Do, persöhnlich abgeben, mehr werd ich nicht machen können erstmal, da ich Do erst um 17°° da sein werde und die freundlichen der Berechnung bestimmt eh nicht da sein werden mehr.