wELCHE KOSTEN SIND IM REGELSATZ ???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Adrian
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wELCHE KOSTEN SIND IM REGELSATZ ???

Beitrag von Adrian »

Moin moin,

ich bekam `ne Aufforderung am 18.7. vom Vermieter meine Stromkosten aus der Warmmiete rausrechnen zu lassen.
Habe es auch bis zum 24.7. machen lassen und aufmal gabs am 26.7. den Hartz 4 Bescheid vom 19.7. - ist doch unverschämt, :oops: einen Bescheid auszustellen, ohne mir Zeit zu geben, das Rausrechnen der Stromkosten zu ermöglichen. Nun am 24.7. Montag stand ich bei der ARGE auf der Matte und habe die Kosten für Strom angezeigt.
Aber ein Bescheid vor dem 24.7. auszustellen ist ärgerlich. - :evil: ob das gerechtfertigt ist????????? :?: :?: :?:

Gruß Adrian
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

sie waren eben schneller, das ist aber kein Problem.

Du bekommst jetzt eh einen neuen bescheid.

Wir hatten das problem mit den Gaskosten. Da die Stadtwerkeendrechnung später kam, wurde ein bescheid ausgestellt, ohne Berücksichtigung der Zusatzkosten vom gas.

nach Einreichen der Endrechnung wurde dann umgehend ein neuer bescheid ausgestellt, in dem diese Kosten dann auch neu berechnet wurden.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Adrian
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Beitrag von Adrian »

Danke für die Antwort,

Das Rausrechnen der Stromkosten sollte ich auf die Rückseite schreiben und meine Ermahnung vom 27.7. habe ich nochmals mit ihrem Verhalten begründet und ebenfalls auf die Rückseite dadrunter geschrieben, sodass sie einen guten Denkanstoß bekommen hat, denn ich brauche für den Fall der Fälle die Notiz für meinen Sozialverband - falls es hart auf hart kommen sollte. Und natürlich per Post geschickt, denn ich habe keinen Nerv, die Leute zu oft zu sehen

Gruß Adrian
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