Mietzahlung vom Sozialamt ohne meine Zustimmung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Mietzahlung vom Sozialamt ohne meine Zustimmung
Hallo, ich habe zwei Fragen :
1. kann der Vermieter ohne meine Zustimmung mit dem Sozialamt vereinbaren, dass meine Miete direkt vom Sozialamt an den Vermieter gezahlt wird ??
2. Mein Vermieter hat, mit Hinweis auf den Mietspiegel, die Miete zum 01.09.06 erhöht. Nun bombadiert er mich täglich mit Schreiben ( werden unter der Tür durchgeschoben ) in denen er mich auffordert unverzüglich der Mieterhöhung zuzustimmen.
Meines Wisses habe ich mit der Zustimmung Zeit bis Ende August, bzw. durch Überweisung der neuen Miete ab 01.09.06 zeige ich meine Zustimmung zu der Mieterhöhung. Ist das richtig ??
Ich habe keinerlei Mietrückstände, lediglich eine Reklamation wegen falsch abgerechneter Nebenkosten .
1. kann der Vermieter ohne meine Zustimmung mit dem Sozialamt vereinbaren, dass meine Miete direkt vom Sozialamt an den Vermieter gezahlt wird ??
2. Mein Vermieter hat, mit Hinweis auf den Mietspiegel, die Miete zum 01.09.06 erhöht. Nun bombadiert er mich täglich mit Schreiben ( werden unter der Tür durchgeschoben ) in denen er mich auffordert unverzüglich der Mieterhöhung zuzustimmen.
Meines Wisses habe ich mit der Zustimmung Zeit bis Ende August, bzw. durch Überweisung der neuen Miete ab 01.09.06 zeige ich meine Zustimmung zu der Mieterhöhung. Ist das richtig ??
Ich habe keinerlei Mietrückstände, lediglich eine Reklamation wegen falsch abgerechneter Nebenkosten .
Ja, aber er muß erst schriftlich mitteilen, das die Miete nicht gezahlt wurde, dann wird sich die Leistungsabteilung dahin wenden, im vorfeld, ohne Mietrückstände geht das nicht, aber der Vermieter kann dann ja ein Fomblatt, vorabeiten, welches der kd. Mit dem Mietvertrag unterschreibt, dieses kann dann auch der Vermieter zusenden.kann der Vermieter ohne meine Zustimmung mit dem Sozialamt vereinbaren, dass meine Miete direkt vom Sozialamt an den Vermieter gezahlt wird ??
PS: Sicher das Du sozialamt meinst ? Du bekommst SG 12 ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Sorry, das war ein Fehler von mir und ich bekomme ALG2.PS: Sicher das Du sozialamt meinst ? Du bekommst SG 12 ?
Was mich aufregt, dass der Vermieter schon fast Mobbing betreibt da ich ja keinerlei Mietrückstände bei ihm habe und er immer wieder betont, das wäre alles mit dem Amt abgesprochen.
Den Stein ins Rollen gebracht hat die neue Regelung von 2005, da ich vo da an meine Miete selbst überwiesen habe. Ich habe gemäß meinem Mietvertrag die festgelegte Kaltmiete überwiesen.
Dabei habe ich dann festgestellt, dass der liebe Vermieter in der Zeit davor immer vom Amt den Betrag für Kaltmiete (wie im Mietvertrag festgelegt) plus Heizung erhalten hat. Diese beiden Beträge hat er als Kaltmiete verrechnet. Wenn man so will wurde die Sozialstelle über ein paar Jahre (2) über den Tisch gezogen. Denn in der Nebenkostenabrechnung tauchte dieser Betrag für Heizung nie auf.
Da ich ihm nun auf die Schliche gekommen bin, hat er die Miete erhöht um wieder auf seinen vorher erhaltenen Betrag (Kaltmiete plus Heizungszuschuss) zu kommen.
Also ich würde da Locker bleiben, es geht nur so wie ich beschrieben habe. Und wenn er dich nervt, würde ich mal zum Mieterbund gehen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Das ist wohl das beste !!! Kannst uns ja dann mal auf den Laufenden halten , wenn Du magst !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

... und weiter gehts
Wie schon beschrieben, habe ich einen RA eingeschaltet und der hat auch entsprechend Briefe an den Vermieter gerichtet ( auch per Einschreiben + Rückantwort).
Leider ohne Erfolg ! Auch die Schreiben vom RA werden nicht beantwortet. Heute habe ich nun die Kündigung meiner Wohnung zum 31.11.2006 bekommen (wie gewohnt, werden diese Schreiben immer unter der Wohnungstür durchgeschoben !! Der Brief enthält jedoch den Vermerk - per Einschreiben - )
.
Mal sehen wie es weiter geht. Wir werden natürlich Einspruch erheben. Ich berichte dann weiter.
LG
Leider ohne Erfolg ! Auch die Schreiben vom RA werden nicht beantwortet. Heute habe ich nun die Kündigung meiner Wohnung zum 31.11.2006 bekommen (wie gewohnt, werden diese Schreiben immer unter der Wohnungstür durchgeschoben !! Der Brief enthält jedoch den Vermerk - per Einschreiben - )

Mal sehen wie es weiter geht. Wir werden natürlich Einspruch erheben. Ich berichte dann weiter.
LG