Zuschuss zum Gehalt???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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rici3000
Beiträge: 5
Registriert: 26.07.2006 21:56

Zuschuss zum Gehalt???

Beitrag von rici3000 »

Hi,

folgende Frage:

Meine Freundin hat ein paar Monate Hartz 4 bezogen. Jetzt hat sie einen Job in Aussicht, wo Sie allerdings nur ca. 850 EUR brutto verdient. Netto bleibt nicht viel mehr übrig, wie mit Hartz 4!

Jetzt meinte Ihr Onkel, dass das Arbeitsamt einen Zuschuss zum Gehalt gibt, damit sie auf ca. 900 EUR kommt.
Ihre Oma hat auch sowas im Radio gehört.

Nur ich kann nicht daran glauben. Ich lese viel Zeitung, schaue fern und bin im Internet unterwegs. Aber sowas habe ich noch nicht gehört.

Was meint Ihr? ist da was dran, oder nur Quatsch???
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Unter:
http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html

finden Sie einen Rechner, damit können Sie selber ausrechnen, ob noch ein Anspruch auf AlgII besteht. So eine Summe wie 900,-€ ist mir nicht bekannt.
rici3000
Beiträge: 5
Registriert: 26.07.2006 21:56

Beitrag von rici3000 »

Kras,

nach dem Rechner hätte Sie ja 230 EUR Anspruch!!!

Ihr könnt ja mal nachrechnen:

- Sachsen
- kein Arbeitslosengeld vorher
- kein Partner (leben in 2 Wohnungen)
- keine Kinder
- Kaltmiete 260 EUR
- Heizkosten 50 EUR
- kein Wohngeld
- 850 EUR brutto
- 200 EUR Abzüge

--> sonst nix weiter

Da würde sie ja auf 880 EUR kommen. Wieso machet das da nicht jeder Geringverdiener, wie Frisöre und so???
Ist das nicht bekannt, oder hab ich falsch gerechnet?

Und wie nennt sich die ganze Sache? Wenn ich mit Ihr aufs Amt gehe, wette ich nämlich, das keiner dort Bescheid weiß!
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Das nennt sich aufstockendes AlgII.

Warum das nicht alle machen, die einen Anspruch darauf haben? Weil keiner ihnen was davon sagt.
rici3000
Beiträge: 5
Registriert: 26.07.2006 21:56

Beitrag von rici3000 »

Cool, da werden wir morgen mal aufs Amt gehen. Richtig dran glauben tu ich trotzdem noch nicht. :-)
Gast

Beitrag von Gast »

Das ist leider schon zu Zeiten der Sozialhilfe gewesen.

Menschen, die Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe gehabt hätten, haben sich "geschämt" zum Sozialamt zu gehen.

Heute hat sich dies etwas gewandelt, mann geht ja jetzt zum "Job-Center".
Dies haben schon Millionen von Geringverdienern getan, beileibe noch nicht alle.
rici3000
Beiträge: 5
Registriert: 26.07.2006 21:56

Beitrag von rici3000 »

Meine Freundin war gestern mal auf dem Amt. Allerdings alleine. Aber wie ich es schon geahnt habe, wußte die gute Frau dort nicht wirklich Bescheid. Die hat wohl irgendwas von 650 EUR gesagt. Mehr soll es nicht geben. Also quasi nur der normale ALG2 Betrag + Miete. Leider war ich nicht dabei, sonst hätte ich mehr sagen können.

Wie läuft das eigentlich ab?

1.
Reicht es, eine Änderungsmitteilung zu schicken. Das meine Freundin quasi nur den neuen Verdienst angibt und das Amt berechnet das ALG2 automatisch neu?

2.
Oder mmuß sie sich beim Amt "abmelden" und wieder nen neuen Antrag auf das ergänzende ALG2 stellen?

Gibts da eigentlich nen separaten Antrag oder nimmt man den normalen Antrag?
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Veränderungsmitteilung reicht normal aus. Arbeitsvertrag und Lohnabrechnung beilegen , dann wird erneut berechnet.

So wurde es jedenfalls vor kurzem bei mir geregelt.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
Gast

Beitrag von Gast »

Argh....

Die Veränderungsmitteilung nimmt man, um Veränderungen anzugeben,
So z.B. die Aufnahme einer Arbeit.
Deckt das Einkommen nicht den Bedarf, fügt man folgendes Formular hinzu.


Zusatzblatt 2.2
EINKOMMENSBESCHEINIGUNG
- NACHWEIS ÜBER DIE HÖHE DES ARBEITSENTGELTS -


Hier herunterladen: Arbeitsagentur

Dem Arbeitgeber geben und von ihm ausfüllen lassen, und dann ab damit zur Arge.
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