Muß man die Vollwaisenrente die man bisher bezogen hat sowohl unter IV Einkommensverhältnisse als auch unter IX Ansprüche gegen Sozialleistungsträger angeben?
Unter IX steht das alle Rentenarten angegeben werden sollen.
Warum denn nun doppelt?
Vollwaisenrente angeben
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Unter Einkommen versteh ich Einkommen durch Arbeit oder Mieteinnahmen. Deine Waisenrente ist zwar auch im weitesten Sinne Einkommen aber gehört meiner Meinung nach auch nur unter den Punkte IX für die Renten.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!