Vollwaisenrente angeben

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Stefan82
Beiträge: 6
Registriert: 02.07.2006 14:14

Vollwaisenrente angeben

Beitrag von Stefan82 »

Muß man die Vollwaisenrente die man bisher bezogen hat sowohl unter IV Einkommensverhältnisse als auch unter IX Ansprüche gegen Sozialleistungsträger angeben?
Unter IX steht das alle Rentenarten angegeben werden sollen.
Warum denn nun doppelt?
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Unter Einkommen versteh ich Einkommen durch Arbeit oder Mieteinnahmen. Deine Waisenrente ist zwar auch im weitesten Sinne Einkommen aber gehört meiner Meinung nach auch nur unter den Punkte IX für die Renten.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
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