ABSCHIED VON HARTZ

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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karfunkel
Beiträge: 17
Registriert: 09.07.2006 17:50

ABSCHIED VON HARTZ

Beitrag von karfunkel »


Hallo ihr!
:lol:
Ich versuche mich an dem Gedanken,versuchen zu wollen mich ohne ALG2 durchs Leben zu schlagen (weil mich das echt fertig macht und Ärger am laufenden Band verursacht...dürfte ja nichts Neues sein...).
Gesetzt dem Fall ich finde demnächst was geignetes zum Geldverdienen (was dann auch nix mit meinem Beruf zu tun hat, aber lassen wir das...)
- wie isn das, wenn man sich bei den netten Menschen vom arbeitsamt abmelden will?
Wollen die irgendwelche Nachweise woher man zukünftig seine Moneten beziehen will?
Am Ende sogar nochmal Kontoasuzüge? :?:
Und: mal angenommen, ich hätte ab August einen Job. Würde also erst im August anfangen zu arbeiten.

Bekomme ich dann für den August noch ALG2?

Weil:verdient hab ich dann ja noch nix und leben muss im August ja auch noch wovon. Unabhängig bin ich quais erst ab September. Also, das wär jetzt meine Logik...die is aber leider von der meiner sachbearbeiter oft entsetzlich weit entfernt...
Falls es für August dann also kein ALG2 mehr gibt, was dann? Wie soll man das machen?

Ich würd mich sehr über Antworten freuen! :D
(und dies war sicher noch nciht meine letzte Frage...)

Liebe Grüsse!

karfunkel
:?:
carolinchen
Beiträge: 24
Registriert: 04.07.2006 17:37

Beitrag von carolinchen »

oh darauf habe ich jetzt auch keine antworten *g...von was willste denn leben wenn du dich abmeldest beim amt?

wenn du eine arbeit annimmst is das ja selbstverständlich das du vom amt wegbist....aberw enn nicht frage ich mich echt von was du leben willst?

l.g.
karfunkel
Beiträge: 17
Registriert: 09.07.2006 17:50

Beitrag von karfunkel »

Hallo Carolinchen!

Ja ne Arbeit werd ich klar annehmen, aber eben keinen Vollzeitjob in meinem gelernten Beruf sondern eher nen "Job".
Und meine Fragestellung bleibt dieselbe, wovon auch immer ich dann zu leben gedenke. :wink:


Grüße!
karfunkel
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Zur Frage der Hilfe im August lässt sich klar sagen, dass Einkommen erst im Zuflussmonat angerechnet werden darf.
Also, wenn das Einkommen für August erst im September überwiesen wird, haben Sie Anspruch auf AlgII für August. Und das nicht als Darlehnen oder sowas, wie anscheinend gerne mal fälschlicherweise Betroffenen von der Behörde mitgeteilt wird.
karfunkel
Beiträge: 17
Registriert: 09.07.2006 17:50

Beitrag von karfunkel »

Hallo grottenholm!

Danke für Ihre Antwort!

Kann man das denn irgendwo nachlesen, gibts da einen Paragraphen o.ä.?

Meine guten Job-Center-Zuständigen sind nämlich etwas schwierig.
Ich kämpfe gerade darum, dass ich den 100EUR Freibetrag erhalte...anstrengend....Also vermute ich, dass sie mir das "August-Geld" auch nicht ohne weiteres bewilligen...
Lg, karfunkel
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Das steht nicht im Gesetz, ist aber gängige Praxis (nehme mal an aufgrund von Durchführungsrichtlinien?), solange sich Sachbearbeiter an ihre Vorgaben halten. Wenn diese das nicht einsehen, Widerspruch einlegen, dem muss stattgegeben werden.

Dr-esch.de:
Grundsatz: Das Zuflussprinzip
Bei der Berechnung des ALG II gilt das "Zuflussprinzip": Einkommen ist in dem Monat zu berücksichtigen, in dem es zufließt. Unerheblich ist, ob es sich um laufende Einnahmen z.B. aus einer Nebentätigkeit handelt oder um Zahlungen aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.

Beispiel: A bezieht ALG II. Zwischen dem 1.2. und 31.3.05 ist er befristet beschäftigt. Danach ist er wieder arbeitslos, ohne Anspruch auf ALG I zu haben. Scheidet A am 31.3.05 aus dem Arbeitsverhältnis aus und wird sein Lohn Anfang April bezahlt, ist diese Zahlung als Einkommen im April zu berücksichtigen. Das Februar-Gehalt fand bei Zahlung im März Berücksichtigung. Im Februar hatte A demnach kein Einkommen.

Es ist zu empfehlen, den Antrag auf ALG II trotz des Beginns eines Arbeitsverhältnisses mindestens für den Monat der Arbeitsaufnahme aufrecht zu erhalten. Zahlt der Arbeitgeber erst im Folgemonat das Gehalt, hat der Arbeitnehmer auch Anspruch auf ALG II im Monat der Arbeitsaufnahme.
Hermann Reich-Förster
Beiträge: 75
Registriert: 27.10.2005 23:35
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Abmelden?

Beitrag von Hermann Reich-Förster »

Wozu abmelden? Die Bewilligungen laufen doch sowieso immer nur für ein halbes Jahr. Also einfach auslaufen lassen.
karfunkel
Beiträge: 17
Registriert: 09.07.2006 17:50

Beitrag von karfunkel »

Ja, im Grunde haben Sie (leider) recht, das Einfachste ist wohl auslaufen lassen...
Hierzu dann auch nochmal ne Frage, im Grunde eine Ähnliche:
ich bekomme ALG2 bis 31.8.
Das Geld, was mir durch Minijob im August zufließt (also im Juli verdient wurde), muss ich das dann nachträglich, also im September auch noch angeben?
Und: was ist mit Verdienst, der mir im September zufließt den ich im August verdinet habe? Greift hier auch das "Zuflussprinzip", heisst, dass ich das dann NICHT zurückzahlen muss?
Wie lange ist man verpflichtet. Kontoauszüge einsehen zu lassen?

Herzlichen dank für Antworten! :)
verwirrte Grüsse, k.
Hermann Reich-Förster
Beiträge: 75
Registriert: 27.10.2005 23:35
Wohnort: Flensburg

September

Beitrag von Hermann Reich-Förster »

Wenn die Bezugsdauer sowieso am 31.8. endet, brauchst Du im September auch nichts mehr angeben. So seh' ich das. Weil Sanktionen Dich dann nicht mehr treffen können, weil Du dann ja gar keine Stütze bekommst.
karfunkel
Beiträge: 17
Registriert: 09.07.2006 17:50

Beitrag von karfunkel »

Ja schön wär das, aber was Sanktionen betrifft sind se ja äusserst kreativ.
Kreativ sowieso, wenn ich mir allein schon diese Berechnungsbögen anschaue.
Ich blick nicht mehr durch.
Wenn ich 110Euro dazuverdinet habe, wieso ziehen sie mir dann genausoviel ab? Bzw. rechnen es an.Was ist mit dem Freibetrag?
Ich hatte ihnen deswegen geschrieben und bekam eine leicht pampige Antwort, das wäre schon alles in Ordnung so.
Verwirrte Grüsse!
f.
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