Habe gerade folgendes gelesen hier im Forum
Vorrangiges Ziel der Ausführungsvorschriften ist die Sicherung angemessenen Wohnraumes für hilfebedürftige Erwerbsfähige und Familienangehörige. Hauptkriterium für die Prüfung der Angemessenheit ist die Brutto-Warmmiete einer Wohnung - unabhängig von ihrer Größe. Es wurden folgende Richtwerte in Relation zur Haushaltsgröße festgelegt:
1-Personen-Haushalt: 360 Euro
2-Personen-Haushalt: 444 Euro
3-Personen-Haushalt: 542 Euro
4-Personen-Haushalt: 619 Euro
5-Personen-Haushalt: 705 Euro
Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich der Richtwert um 50 Euro.
Bei bestehenden Mietverhältnissen gilt Folgendes: Die Kosten der Wohnung einschließlich Heizkosten werden grundsätzlich zunächst für ein Jahr ab Beginn des Leistungsbezuges in der tatsächlichen Höhe übernommen. Sofern diese Kosten die Richtwerte übersteigen, gelten erst im Anschluss an diesen Zeitraum die neuen Richtwerte.
Die genannten Richtwerte können in besonders begründeten Einzelfällen um bis zu 10 % überschritten werden. Das gilt insbesondere für Alleinerziehende und Schwangere, über 60-jährige Hilfeempfangende und Familien mit kleinen Kindern sowie für Menschen mit mindestens 15-jähriger Wohndauer sowie zweckentsprechend genutzte behindertengerechte Wohnungen - insbesondere für Rollstuhlbenutzer/-innen
Meine frage lautet nun nach einem halben Jahr hat man mir die Miete um 30 Euro gekürzt, man sagte mir es würden bei meiner Kaltmiete nur 255 Euro gezahlt statt meiner 288.- Euro Heizung habe ich 31 Euro bei 44 Qm Wohnung . Kann ich dagegen noch angehen. Erste Zahulung Hartz 4 lief 30.03 2006 ab.
Wohne in dieser Wohnung schon über 20 Jahre
Miete kpl übernehmen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Bei o.g. handelt es sich glaube ich um die Berliner Regelungen für die KdU.
Wenn dem so ist, sind diese nur dort von Belang, da die Kommunen jeweils ihre eigenen Regeln aufstellen.
Ob diese dann rechts- und gesetzeskonform sind, ist eine andere Frage.
Nennen Sie doch einfach Ihren Wohnort und den Weg bis zur Senkung der KdU, dann kann Ihenen vielleicht auch jemand annähernd korrekt antworten.
Wenn dem so ist, sind diese nur dort von Belang, da die Kommunen jeweils ihre eigenen Regeln aufstellen.
Ob diese dann rechts- und gesetzeskonform sind, ist eine andere Frage.
Nennen Sie doch einfach Ihren Wohnort und den Weg bis zur Senkung der KdU, dann kann Ihenen vielleicht auch jemand annähernd korrekt antworten.