Meine Ehefrau hat einen 1-EURO Job (Betreuung von älteren Menschen) und erlitt dabei auf dem Weg zu einer "Kundin" einen Unfall. Sie ist aus dem Bus ausgestiegen und dabei mit dem Fuß umgeknickt. Jetzt stellte sich heraus, daß die Bänder gerissen sind und es ist wohl mit einer längeren Arbeitsunfähigkeit zu rechnen.
Der Unfall wird als Wegeunfall deklariert und läuft somit auch über die zuständige Berufsgenossenschaft.
Ist denn bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit damit zu rechnen, daß der Regelsatz gekürzt wird, da man ja in der Zeit, in der man krank ist, nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht?
Kürzung bei längerer Krankheit?
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Kürzung bei längerer Krankheit?
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