Hartz4 + Bausparvertrag / Studium

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Silvie
Beiträge: 1
Registriert: 19.07.2006 16:13

Hartz4 + Bausparvertrag / Studium

Beitrag von Silvie »

Hallo,

ich werde wohl nächsten Monat einen Antrag auf Hartz4 stellen müssen, da mein Anspruch auf ALG I dann ausläuft.
Jetzt habe ich da aber einige Fragen und habe bisher keine Antworten darauf gefunden. Ich hoffe, ihr könnt mir ein wenig helfen.

Ich bin 24, wohne noch zu Hause, habe ein Abi und eine abgeschlossene Berufsausbildung. Nach der Ausbildung war ich noch 6 Monate in dem Betrieb tätig und wurde dann entlassen, wegen angeblich zu wenig Arbeit da um mich weiterbeschäftigen zu können.
Dann war ich 8 Monate Arbeitslos und habe dann durch ein Praktikum einen neuen Job bekommen. 2 Tage vor Ablauf der Probezeit wurde mir dort betriebsbedingt gekündigt.

Nebenbei mache ich eine Fortbildung, die noch ein Jahr dauert und deren Abschluß ein Betriebswirt ist (ich mache das schon seit 2 Jahren).

Mein Vater ist Rentner und meine Mutter geht putzen.

Jetzt meine Fragen:

1) Ich habe einen vollen Bausparvertrag. Die Summe läuft auf 20000 Euro, die Hälfte habe ich bzw. meine Eltern über die Jahre einbezahlt.
Ich habe zwar den Thread bzgl. Vermögenspauschale gesehen, aber wirklich verstanden habe ich es nicht, ob es halt auch auf Bausparverträge so zutrifft. Obwohl der voll ist, gibt es da ja die 3 monatige Kündigungsfrist.

2) Ich wollte nächstes Jahr studieren, was mich dank Studiengebühren und Sozibeitrag allein im ersten Monat ca. 700 Euro kosten wird zusätzlich zu Lebenshaltungskosten. Wenn ich bis dahin Hartz4 bleibe, dann darf ich doch (so wie ich das gehört habe) nicht wirklich sparen, sondern muss das Geld ausgeben. Mir wurde gesagt, wenn man das Geld (ALG II) nicht in einer bestimmten Zeit aufgebraucht, wird der Rest wieder eingezogen bzw. vom nächsten Monatsbetrag abgezogen. Stimmt das?

3) Das Internet bezahle ich (als einziger Nutzer) auch selber. Wird das, meine Fortbildung und meine laufenden Bewerbungskosten bei der Berechnung von Hartz4 in irgendeiner Form pauschal berücksichtigt?

4) Ich muss für mein Auto (normaler gebrauchter Kleinwagen Baujahr 1996) pro Quartal 160 Euro Versicherung bezahlen. Wird das berücksichtigt, so dass ich die Versicherung bezahlen kann? Habe schon von Leuten gehört, die ihr Auto verkaufen mussten obwohl doch Auto nicht als Vermögen angesehen wird (solange es kein Rolls-Royce oder so ist).

5) Ich habe kurz nach Ende meiner Ausbildung eine Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Muss ich die jetzt aufgeben trotz Vertragsbindung und späterem Nutzen für mich?

6) Welche Möglichkeiten habe ich, Vermögen dass "zuviel" laut Amt ist, vorher zu sichern, dass ich es also nicht ausgeben muss?

Sorry für die vielen Fragen, aber ich Blicke da echt nicht durch. Ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen weiterhelfen.

Liebe Grüße
Silvie
ela01
Beiträge: 5
Registriert: 17.07.2006 19:19

Beitrag von ela01 »

Ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen:

zu 2.) Das hab' ich noch nie gehört! Du kannst doch sparen, soviel du möchtest. Wer sagt denn, daß du dein Erspartes zur Bank tragen mußt???
:wink:

zu3.) Auch das habe ich noch nie gehört. Mir wurde gesagt, das wäre im Regelsatz inbegriffen.

zu4.) Ebenfalls noch nicht gehört. Alle Hartz4 - Empfänger, die ich kennne, mußten ihr Auto früher oder später abmelden, weil sie es nicht mehr unterhalten können. Meine Wenigkeit inbegriffen!!! :cry:

zu 5.) Ich habe sämtliche Versicherungen gekündigt, weil ich nichts mehr bezahlen kann!!! :( :cry: :(

Ich würde stumpf bei deiner Gemeinde nachfragen.
Und wenn du dort keine vernünftigen Antworten bekommst,
dann würde ich einen Anwalt fragen.
Nur gemeinsam sind wir stark!!!!
Gast

Beitrag von Gast »

Einfach mal ins Gesetz gucken.
§ 12
Zu berücksichtigendes Vermögen
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__12.html

Dazu noch die Weisung der BA anschauen, und schon bist Du schlauer.

http://www.arbeitsagentur.de/content/de ... SGB_II.pdf

Fragen, ob Dein Bausparvertrag "Hartz IV" sicher ist, kann Dir Dein Versicherungsvertreter erzählen. Der kennt die Klauseln. (sollte er zumindest)

Fragen dazu, wie Du Dein Vermögen vor Antragstellung "sichern" kannst, werden hier nicht beantwortet.

Braucht auch nicht, da die Behörde über 3 Jahre in die Vergangenheit nachgucken kann, wo Dein Geld so gewesen ist.

Bei selbst herbeigeführter Bedürftigkeit reagieren manche SB nicht nur zickig sondern mit Ow-V oder gar Strafantrag.
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