soweit ich das weiß kannst du mit dem NICHT UNTERSCHRIEBENEM!!!! mietvertrag aufs amt (leistungsabteilung) gehen und dir dann gleich sagen lassen ob du die wohnug genehmigt bekommst oder nicht.so war es jedenfalls bei einem bekannten von mir.
lg fally
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- 11.01.2006 21:52
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- 10.01.2006 21:21
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hi..also ich weiß nur ,dass dir allein 45qm zustehen.für jede weitere person 15 qm.mit der miete dürftest du an der oberen grenze liegen.da euer baby noch nicht da ist wird es (dämlicher weise) noch nicht gezählt.allerdings hast du ein halbes jahr das recht auf zuschuss auch wenn die miete und die q...
- 10.01.2006 21:01
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Tochter wird 18
hi ,meine tochter wird dieses jahr im august 18 und wohnt noch bei mir zu hause.bis jetzt hat sie noch keine lehrstelle(macht z.z.eine bildungsmaßnahme vom arbeitsamt und bekommt 244€ ,die mir zum glück nicht angerechnet werden). ich bekomme hartz4.wie wird sie dann berechnet??? bin für jede info da...