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- 19.10.2008 13:38
- Forum: Forum Bürgergeld bzw. Hartz 4
- Thema: Unterhalt???
- Antworten: 2
- Zugriffe: 1386
ja du hast mitzuteilen wo der vater wohnt und arbeitet. das ist aufgrund deiner mitwirkungspflicht deine bedürftigkeit zu mildern oder zu beenden. 130 euro sind nicht mal der mindestunterhalt den ein vater zu zahlen hat, von daher wird das amt prüfen ob der vater dazu verdonnert wird, sich einen vol...