Haks` als Lehrgeld ab !
Legal kommst du nicht mehr an dein Geld.
Finde dich damit ab oder suche den anderen Weg.
Andere Möglichkeiten gibt es nicht.
Alles Gute !
Die Suche ergab 6 Treffer
- 16.09.2007 00:21
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- Thema: Ich habe einen Titel über ca. 40.000,-- Euro
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- 31.03.2007 23:17
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- 27.03.2007 20:36
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- 09.03.2007 18:25
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ich habs gefunden : SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kapitel 2 Anspruchsvoraussetzungen § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen (1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen. (2) Vom Vermögen sind abzusetzen 1. ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vol...
- 09.03.2007 18:17
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Stimmt alles wie dies hier : zusätzliche Freibeträge: ein Grundfreibetrag in Höhe von 3.100 Euro für jedes hilfebedürftige minderjährige Kind, geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, soweit der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung nicht...
- 09.03.2007 16:25
- Forum: Forum Bürgergeld bzw. Hartz 4
- Thema: Antrag ALG2
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Hallo erstmal . Hallo sofastruppi Zumindest die Sparbücher der Kinder sind kein verfügbares Vermögen und müssen nicht angegeben werden wenn: die Großeltern diese Sparbücher in ihrer Verwahrung haben und nicht an die Enkel bzw. deren Eltern übergeben haben. Bei den anderen Fragen weiss ich nicht gena...