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von Besserwisser
16.09.2007 00:21
Forum: Schulden
Thema: Ich habe einen Titel über ca. 40.000,-- Euro
Antworten: 9
Zugriffe: 7595

Haks` als Lehrgeld ab !
Legal kommst du nicht mehr an dein Geld.
Finde dich damit ab oder suche den anderen Weg.
Andere Möglichkeiten gibt es nicht.

Alles Gute !
von Besserwisser
31.03.2007 23:17
Forum: Forum Bürgergeld bzw. Hartz 4
Thema: Arbeiten auch am Wochenende?????
Antworten: 5
Zugriffe: 2904

Hääääääääääääää ?

Fussball ? Gemeinnützig ? Zusätzlich ? 1 Euro Job ?
Aufwandsentschädigung ? Am Sonntag ?

Ma nix für Ungut, aber kann es sein, das hier irgendwer nicht alle Lampen am brennen hat ?

Besserwisser
von Besserwisser
27.03.2007 20:36
Forum: Forum Bürgergeld bzw. Hartz 4
Thema: Hartz IV und fristlose Wohnungskündigung
Antworten: 9
Zugriffe: 4275

Guten Tag, das mit "einen Brief in den Briefkasten werfen" ist rechtes und gilt als Beweisbar wenn man einen Zeugen hatte der beim Einwurf anwesend war und dies bezeugen kann. Der Anwalt wird also behaupten , das er den Brief in Anwesenheit eines Zeugen eingeworfen hat und damit gilt das S...
von Besserwisser
09.03.2007 18:25
Forum: Forum Bürgergeld bzw. Hartz 4
Thema: Antrag ALG2
Antworten: 12
Zugriffe: 5697

ich habs gefunden : SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kapitel 2 Anspruchsvoraussetzungen § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen (1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen. (2) Vom Vermögen sind abzusetzen 1. ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vol...
von Besserwisser
09.03.2007 18:17
Forum: Forum Bürgergeld bzw. Hartz 4
Thema: Antrag ALG2
Antworten: 12
Zugriffe: 5697

Stimmt alles wie dies hier : zusätzliche Freibeträge: ein Grundfreibetrag in Höhe von 3.100 Euro für jedes hilfebedürftige minderjährige Kind, geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, soweit der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung nicht...
von Besserwisser
09.03.2007 16:25
Forum: Forum Bürgergeld bzw. Hartz 4
Thema: Antrag ALG2
Antworten: 12
Zugriffe: 5697

Hallo erstmal . Hallo sofastruppi Zumindest die Sparbücher der Kinder sind kein verfügbares Vermögen und müssen nicht angegeben werden wenn: die Großeltern diese Sparbücher in ihrer Verwahrung haben und nicht an die Enkel bzw. deren Eltern übergeben haben. Bei den anderen Fragen weiss ich nicht gena...