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- 11.08.2006 13:25
- Forum: Forum Bürgergeld bzw. Hartz 4
- Thema: LOHNSTEUERJAHRESAUSGLEICH-KEINE LEISTUNG MEHR!!
- Antworten: 26
- Zugriffe: 35388
Da die Steuern wohl aus Einkommen vor Hartz 4 gezahlt wurden, wird dir offensichtlich zufiel gezahltes Geld aus deinen Vermögen zurück gegeben. Einkommen kann nur einmal Einkommen sein, und das war vor der Bedürftigkeit nach § 9 SGB II, ist also Vermögen. Du kannst auch immer noch zum Anwalt gehen, ...