Hallo
Das Kindergeld wird bei dem Empfänger als KG angerechnet und bei der Tochter als Geldwerte Zuwendung.
Falls noch ein Antrag auf Zugzahlung bei Medizin gestellt wurde, und die Krankenkasse das mitkriegt, gibt es auch von der Post, da dieses auch als Geldwerte Zuwendung gilt.
Gruss Schliggi
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