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von SandyImerium
24.07.2006 08:50
Forum: Schulden
Thema: Rechtswidrigkeit des Bewillgungsbescheids
Antworten: 3
Zugriffe: 2870

Hallo,
Danke erst mal für die Antwort ! :P

Es ist erst mal eine Anhörung gem.§24 (SGB X)

Trotzdem habe ich ganz schön Angst, dass ich jetzt alles zurück Zahlen muss. > So wie die, dass hier Aufgeschrieben haben, hört sich das ganz danach an. <

MFG
von SandyImerium
21.07.2006 14:17
Forum: Schulden
Thema: Rechtswidrigkeit des Bewillgungsbescheids
Antworten: 3
Zugriffe: 2870

Rechtswidrigkeit des Bewillgungsbescheids

Hallo, Ich war seit dem 2.2.06 in einem Vorkurs, auf dem Kolleg. Und habe dem Arbeitsamt persönlich meine Schulbescheinigung gleich am Anfang vorgelegt. Und habe in der zw. Zeit kein Bafög bekommen oder beantragt. Da ich das nicht wußte, da ich das Beantragen MUSS ! Jetzt 6 Monate später, schreibt m...