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- 12.07.2006 12:52
- Forum: Forum Bürgergeld bzw. Hartz 4
- Thema: U-25 und Umzug nach neuem Gesetz...
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- 12.07.2006 07:16
- Forum: Forum Bürgergeld bzw. Hartz 4
- Thema: U-25 und Umzug nach neuem Gesetz...
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@ grottenolm SGBII §22 (2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages ...
- 11.07.2006 15:39
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- Thema: U-25 und Umzug nach neuem Gesetz...
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hallo grottenolm! da hast du grundsätzlich recht. aber du schreibst selbst, dass das nur gilt, wenn der mietvertrag noch nicht abgeschlossen ist. da bossy-baby aber zu ihrem freund ziehen möchte, der bereits eine eigene wohnung hat, besteht der mietvertrag ja bereits. wenn bossy-baby sich jetzt eine...
- 11.07.2006 07:55
- Forum: Forum Bürgergeld bzw. Hartz 4
- Thema: Psychologischer Dienst
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- 11.07.2006 06:56
- Forum: Forum Bürgergeld bzw. Hartz 4
- Thema: U-25 und Umzug nach neuem Gesetz...
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Hallo bossy-baby! du kannst grundsätzlich hinziehen, wo du möchtest. das ist sogar im grundgesetz so geregelt (freie wahl der wohnung). also kann dir das amt da keinen strich durch die rechnung machen. allerdings kann das amt die umzugskosten ablehnen, wenn kein wichtiger grund für deinen umzug vorl...