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- 09.07.2006 10:30
- Forum: Forum Bürgergeld bzw. Hartz 4
- Thema: Aufhebungs- und Erstattungsbescheid
- Antworten: 7
- Zugriffe: 12144
Überzahlungen von ALG II können nur unter den Voraussetzungen des § 45 Abs. 2 bis 4 und § 50 des Sozialgesetzbuchs zehnter Teil (SGB X) durch die Agentur für Arbeit zurückgefordert werden. § 45 SGB X gewährt dem Empfänger einer zu Unrecht erhaltenen Sozialleistung einen gewissen Vertrauensschutz. Ic...