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- 05.04.2006 22:26
- Forum: Forum Bürgergeld bzw. Hartz 4
- Thema: Kindesunterhalt bei Arbeitlosengeld 2
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Laß Dich aber nicht so schnell abwimmeln, falls der sich beim Jugendamt nicht auskennt. Deinem Mann kann auch durch ein Gericht ein fiktives Einkommen angerechnet werden, wenn es jetzt deutlich unter dem Einkommen liegt, welches er zu Eurer Ehezeit hatte. Zur Not mußt Du auf Oberlandesgerichtsurteil...
- 05.04.2006 21:51
- Forum: Forum Bürgergeld bzw. Hartz 4
- Thema: Kindesunterhalt bei Arbeitlosengeld 2
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Als erstes würde ich mich ans Jugendamt wenden. Wenn Du die Einkommensverhältnisses Deines Ex-Mannes nicht kennst, wird er aufgefordert diese offen zu legen. Da beide arbeiten gehen, wird das Einkommen zusammengerechnet. Dann wird ein Bedarf ermittelt, der ca. 840,00 € x 2 beträgt, würde ca. 1.680,0...
- 05.04.2006 20:55
- Forum: Forum Bürgergeld bzw. Hartz 4
- Thema: Kindesunterhalt bei Arbeitlosengeld 2
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Ich habe gerade dieses Forum entdeckt. Auch ich hätte die Antworten meiner Vorgänger für richtig gehalten, wenn ich nicht vorige Woche vor dem OLG in Schleswig eines besseren belehrt worden wäre. Grundsätzlich ist der neue Lebenspartner gegenüber den Kindern aus vorangegangen Beziehung nicht unterha...