SGB III §§ 60-62 : bildet der/ die Auszubidende mit Partner/ in eine BG, ist weder die BAB noch die Ausbildungsvergütung auf den Bedarf des Partners anzurechnen.
Da werde ich erstma schön geschmeidig Widerspruch einlegen und dann zum Fachanwalt. [/quote]
hoffe für dich das sie es dir geben.
die meisten sachbearbeiter sagen dass einem nicht, die tun so als ob es ihr geld wäre.
Wie bereits geschrieben, ab zum AA und erkundigen.
Schreib mal zurück wenn du da warst, was sich da ergeben hat.
Hi Cleaner, :) ich kenne das Problem. Bei mir waren es € 150,- im Monat, ich war als Saisonaushilfe beschäftigt 05. Vom 01.01.05 - 30.09.05 durfte man sich als ALGII sagenhafte €15,- dazu verdienen. Ab dem 01.10.05 wurde dies auf €100,- erhöht. Laß dir das genau ausrechnen, da du ja ab Okt. 05 mehr ...
Hi Gabriele, :) habe das Problem auch gehabt. Mir wurde vom AA gesagt, dass ich Umzugskosten bis € 4500,- erhalte, wenn ich für eine neue Arbeitsstelle umziehen muß UND wenn die neue Arbeit nicht im Tagespendelbereich (2 1/2 stunden zwischen Wohnung und Arbeit) liegt. Die genaue bezeichnung ist Mobi...
Hi Leute, habe ein Problem und weiß nicht mehr weiter. Ich habe vor ca. 6 Wochen Rechnung vom Stomanbieter bekommen und soll für das Jahr 05 € 140,- nachzahlen. Habe mit denen telefoniert doch Ratenzahlung bekomme ich nicht, habe auch keinen wo ich was pumpen kann. Nun habe ich ein Schreiben erhalte...