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- 07.08.2005 15:00
- Forum: Forum Bürgergeld bzw. Hartz 4
- Thema: Arbeitsamt Skandal
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*gähn* heute ist bereits Sonntag, 07.08.2005, und immer noch kein Geld da. Mal schauen wie sich Herr R. morgen rechtfertigen wird, nachdem er ja behauptet hat das Geld sei letzten Montag (aber laut Kassesetelle Dienstag) überwiesen worden. Ja, ja....aber hauptsache wir sind die Lügner. Macht ja nich...
- 07.08.2005 14:32
- Forum: Forum Bürgergeld bzw. Hartz 4
- Thema: habe Arbeit brauche aber Wohngeld (dann über ALG 2 ???)
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- 07.08.2005 14:07
- Forum: Forum Bürgergeld bzw. Hartz 4
- Thema: Schwanger was nun?
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- 05.08.2005 14:56
- Forum: Forum Bürgergeld bzw. Hartz 4
- Thema: Schwanger was nun?
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Re: Schwanger was nun?
Hallo NochmalVicki hat geschrieben: Wie ist das mit Kindergeld? Und Erziehungsgeld?

Also, Kindergeld steht dir auch zu, so wie das Erziehungsgeld. Das Kindergeld wird mit dem ALG II verrechnet. Das Erziehungsgeld wird nicht als Einnahme herangezogen und kommt auf das ALG II oben drauf.
VL,
Diana
- 04.08.2005 22:43
- Forum: Forum Bürgergeld bzw. Hartz 4
- Thema: Kautionsübernahme?
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- 04.08.2005 22:40
- Forum: Forum Bürgergeld bzw. Hartz 4
- Thema: Schwanger was nun?
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- 04.08.2005 22:22
- Forum: Forum Bürgergeld bzw. Hartz 4
- Thema: Schwanger was nun?
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Hallo, 1stens: Nicht verzweifeln, freue dich auf dein Kind :wink: 2tens: Das steht dir zu (laut www.abc-recht.de): 207 Euro für Kinder bis zum 14. Lebensjahr Jeweils zuzüglich: Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung, Leistungen für Unterkunft u...
- 04.08.2005 18:42
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- Thema: Darf ARGE ohne Vorwarnung das Geld stoppen?
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Jein
Habe erst heute mit meinen Anwalt über ARGE und Arbeitslosengeld II probleme allgemein gesprochen. Habe ihn auch gefragt ob die da einfach streichen dürfen. Also, die dürfen das, ja. Du mußt wiederspruch einlegen. Die dürfen aber nicht das Geld deiner Frau und Kind/er streichen. Da dein Geld gesperr...
- 04.08.2005 18:34
- Forum: Forum Bürgergeld bzw. Hartz 4
- Thema: Kautionsübernahme?
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Kaution
Leistungen Arbeitslosengeld II Wohnen Zusätzlich werden angemessene Wohnungs- und Heizkosten erstattet; als "angemessene Wohnungsgröße" gilt i. d. R. eine Fläche bis ca. 45 m² mit einer Warmmiete von ca. 300 EUR (eine Person), bis 60 m² (zwei Personen), für jedes weitere Familienmitglied ...